Freigabe des Grundbesitzes aus der Insolvenzmasse
Verfasst: 14.08.2014, 11:37
Hallo Zusammen
Da ich eigentlich mit Insolvenzverfahren nie was zu tun habe, hoffe ich hier Hilfe zu bekommen:
Wir hatten vor Jahren eine Sicherungshypothek und eine Pfändung eingetragener Buchgrundschulden auf ein Grundstück der Schuldnerin vorgenommen. Es wurde dann einige Zeit später das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Grund dessen haben wir bei der Forderungsanmeldung abgesonderte Befriedigung beantragt. Nach ca. zwei Jahren kam vom Notariat des Insolvenzverwalters die Mitteilung, dass unser Mandant die beiliegende Löschungsbewilligung vor einem Notar unterzeichnen müsste. Wir haben unseren Mandanten angewiesen, dies entsprechend vorzunehmen, da wir davon ausgingen, dass das Objekt noch zur Insolvenzmasse gehört und der Insolvenzverwalter nunmehr das Objekt verkauft hat. Nun haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der Insolvenzverwalter bereits vor zwei Jahren das Grundstück aus der Insolvenzmasse freigegeben hat. Hiervon wurden wir jedoch nicht unterrichtet! Auf Grund dessen hätten wir die Löschungsbewilligung gar nicht erteilen müssen oder?
Kann ich jetzt noch die Höhe unseres Ausfalls beziffern und um Korrektur der Insolvenztabelle bitten? Oder kann ich die Löschungsbewilligung noch anfechten, da sie auf falschen Kenntnissen heraus erteilt wurde? Nachdem das Grundstück nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört, hätte ich doch gar nicht die Löschungsbewilligung erteilen müssen und hätte so bei Verkauf meine Forderung noch realisieren können?
Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
Da ich eigentlich mit Insolvenzverfahren nie was zu tun habe, hoffe ich hier Hilfe zu bekommen:
Wir hatten vor Jahren eine Sicherungshypothek und eine Pfändung eingetragener Buchgrundschulden auf ein Grundstück der Schuldnerin vorgenommen. Es wurde dann einige Zeit später das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Grund dessen haben wir bei der Forderungsanmeldung abgesonderte Befriedigung beantragt. Nach ca. zwei Jahren kam vom Notariat des Insolvenzverwalters die Mitteilung, dass unser Mandant die beiliegende Löschungsbewilligung vor einem Notar unterzeichnen müsste. Wir haben unseren Mandanten angewiesen, dies entsprechend vorzunehmen, da wir davon ausgingen, dass das Objekt noch zur Insolvenzmasse gehört und der Insolvenzverwalter nunmehr das Objekt verkauft hat. Nun haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der Insolvenzverwalter bereits vor zwei Jahren das Grundstück aus der Insolvenzmasse freigegeben hat. Hiervon wurden wir jedoch nicht unterrichtet! Auf Grund dessen hätten wir die Löschungsbewilligung gar nicht erteilen müssen oder?
Kann ich jetzt noch die Höhe unseres Ausfalls beziffern und um Korrektur der Insolvenztabelle bitten? Oder kann ich die Löschungsbewilligung noch anfechten, da sie auf falschen Kenntnissen heraus erteilt wurde? Nachdem das Grundstück nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört, hätte ich doch gar nicht die Löschungsbewilligung erteilen müssen und hätte so bei Verkauf meine Forderung noch realisieren können?
Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe!