Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem, das ich bisher so noch nicht gehabt habe.
Wir vollstrecken gegen einen Schuldner. Titel ist aus 2009.
Nun meldete sich ein RA für den Schuldner und teilte mit, dass Schuldner Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte. Dies bereits im Jahr 2010. Unsere Forderung fand im damaligen Schuldenbereinigungsverfahren keine Berücksichtigung.
Dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan wurde zugestimmt und demnach mit Beschluss von Angang 2011 mitgeteilt, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung als zurückgenommen gelten.
Welche Möglichkeiten habe ich denn nun noch im Hinblick auf weitere Zwangsvollstreckung?
Vielen lieben Dank
Privatinsolvenz des Schuldners
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So ganz verstehe ich das nicht. Ist denn jetzt ein Insolvenz(antrags)verfahren seit 2010 anhängig oder nicht bzw. Wurde es nie eröffnet? Wenn das Verfahren läuft fragen ob eine Nachmeldung noch möglich ist (wg eventueller Wohlverhaltensperiode), wenn Verfahren nie eröffnet wurde kannst du wieder vollstrecken.
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Es wurde damals Antrag auf Eröffnung gestellt. Dann wurde ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erarbeitet. Diesem haben ein Teil der Gläubiger zugestimmt. Das Gericht hat dann Beschluss erlassen und die Zustimmung für die anderen erteilt. Weiter weist das Gericht in diesem Beschluss darauf hin, dass der Antrag dadurch als nicht gestellt gewertet wird.
Wir wurden aber im damaligen Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt.
Wir wurden aber im damaligen Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt.