Hallo Leute,
die wundervolle Insolvenz mal wieder..
Wir haben ein VU in einer Arbeitsrechtssache für unseren Mdt. erwirkt.
In dem Rubrum steht drin:
In dem Rechtsstreit
XY (Kläger)
gegen
Herrn Mustermann, Inhaber eines Restaurants (Beklagter)
So nun hat Herr Mustermann seinerzeit das Insolvenzverfahren angemeldet. Dafür haben wir unsere Forderung angemeldet. Das war 2012. Nun haben wir erneut eine Nachricht bekommen, dass das Restaurant des Herrn Mustermann die Inso angemeldet hat. Also haben wir wieder die Forderung angemeldet.
Nun bekomme ich die Nachricht, dass die Forderung nicht belegt wurde. Der Titel richtet sich nicht gegen das Restaurant.
Aber beinhaltet das nicht beides? Ich bin verwirrt.
Forderungsanmeldung
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?
Ein Restaurant kann keine Insolvenz anmelden.
Es muss dann doch irgendeine Gesellschaft (oder Person) dahinterstehen, die das Restaurant betreibt....
Gib doch mal die genauen Bezeichnungen, die das Gericht verwendet!
Ein Restaurant kann keine Insolvenz anmelden.
Es muss dann doch irgendeine Gesellschaft (oder Person) dahinterstehen, die das Restaurant betreibt....
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Eventuell kann das auch mit § 35 InsO zusammenhängen. Wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb nicht führen will (weil ohnehin defizitär etc.) dann gibt er eine Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO ab - sogenannte "Freigabe" des Geschäftsbetriebs. Damit kann der Schuldner auf eigene Rechnung weiterarbeiten. Geht das Ganze dann wieder schief (und das ist in der Regel so), kann über den freigegebenen Geschäftsbetrieb erneut ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dann gibt der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb wieder frei ....
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Die genaue Bezeichnung des Gerichts lautet:
Versäumnisurteil:
In dem Rechtsstreit
des Herrn Albert Einstein, wohnhaft Albert-Einstrein-Str. 5, 00000 Einsteinhausen
vertreten durch uns
gegen
Herrn Max Mustermann Inhaber des Restaurant "Musterrestaurant", wohnhaft Musterstraße 5, 0000 Mustermannshausen
wird für Recht erkannt.
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Versäumnisurteil:
In dem Rechtsstreit
des Herrn Albert Einstein, wohnhaft Albert-Einstrein-Str. 5, 00000 Einsteinhausen
vertreten durch uns
gegen
Herrn Max Mustermann Inhaber des Restaurant "Musterrestaurant", wohnhaft Musterstraße 5, 0000 Mustermannshausen
wird für Recht erkannt.
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Herr Mustermann ist ein Einzelkaufmann und ihr habt die Forderung schon geltend gemacht, doppelt geht nichtSo nun hat Herr Mustermann seinerzeit das Insolvenzverfahren angemeldet. Dafür haben wir unsere Forderung angemeldet. Das war 2012. Nun haben wir erneut eine Nachricht bekommen, dass das Restaurant des Herrn Mustermann die Inso angemeldet hat. Also haben wir wieder die Forderung angemeldet.
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also wurden wir quasi "um sonst" angeschrieben?
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Hängt dann sicher mit #3 zusammen. Eine doppelte Geltendmachund geht nun mal nicht, das hätte deinem Chef aber auch früher einfallen können.
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d. h. ist nehme die aktuelle Forderungsanmeldung zurück?
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Kannst Du machen, ist meines Erachtens unnötige Arbeit. Lass es einfach, wie es ist.Azubi-Mädchen hat geschrieben:d. h. ist nehme die aktuelle Forderungsanmeldung zurück?
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Aber ich verstehe nicht, wieso wir nun dann noch einmal angeschrieben worden sind, wenn der Inhaber des Restaurants eh schon Insolvent ist und unsere Forderung beim Insolvenzverwalter bekannt ist. Ich will jetzt ja nur vermeiden, dass ich das dem Mandanten mitteile, dass die Forderung nicht hätte angemeldet werden brauchen und am Ende es doch hätte passieren müssen. Ich hasse Inso..