"Insolvenzforderung" oder nicht?!?1

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E_S
Kennt alle Akten auswendig
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#1

23.07.2014, 14:11

Hallo zusammen,

Versuche mal die Problematik und die Daten zusammenzufassen, die meiner Meinung nach wichtig sein könnten:

zwei Brüder schließen zusammen Kreditvertrag Oktober 2010 über 5.500,00 €. Erste Abbuchungen gehen vom Konto von Bruder A (unser Mandant) ab, insgesamt 2.250,00 €.

Danach zahlt Bruder B ab Januar 2012 bis August 2013 von seinem Konto, 3.000,00 €. Weitere Ratenzahlung bleiben aus.

B will nun für die Zeit Januar 2012 bis August 2013 1.500,00 € als Ausgleich haben. Unser Mandant hat bereits im April 2012 Privatinsolvenz angemeldet und das Verfahren läuft.

B hat auf Zahlung geklagt, ich soll jetzt dem Insoverwalter unseres Mandanten den Betrag mitteilen, der in die Insolvenz fällt, da der Mandant das noch nicht getan hatte bei der Eröffnung des Verfahrens.

Teile ich jetzt den Gesamtbetrag mit, also 1.500,00 €, oder nehme ich nur den Betrag bis zum Inso-Antra, also Zeitraum Januar bis März 2012?

Vor allem, wie wirkt sich diese Splitting auf das Klageverfahren aus? Verfahren, die Inso-Forderungen betreffen, sind ja irgendwie auszusetzen, aber wenn das doch nur einen Teil der Forderung betrifft, wie geht das dan?!?!

Ihr seht, Fragen über Fragen, hoffe, irgendwer bringt etwas Licht in meine gerade ach so dunkle Welt.
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