Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wurde?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#1

16.07.2014, 11:26

Hallo, liebe Fachleute! :D

Im April 2014 wurde eine (von uns für unsere Md.) angemeldete Forderung vom Verwalter in voller Höhe bestritten.

Auf Nachfrage vom 05.05.2014 und 04.06.2014, warum bestritten wurde, hat Insolvenzverwalter bislang nicht geantwortet.

Ist er verpflichtet zu antworten? Liegt es noch im zeitlichen Rahmen, dass er nicht geantwortet hat?

Lieben Dank schon jetzt für Eure Antworten.
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#2

16.07.2014, 11:53

Hallo Piepmatz, er sollte aus eigenem Interesse antworten. Denn wenn er es nicht tut, dann wird er eben auf Feststellung verklagt und hat, wenn die Forderung festgestellt wird, die Kosten zu tragen (für jeden Insolvenzverwalter ober-megga-peinlich). Mit einem sofortigen Anerkenntnis kann er dann nicht mehr kommen, weil ihr vorher ja zweimal nachgefragt habt. Im Übrigen sind wir leider nicht die Schnellsten :oops: :oops:
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#3

16.07.2014, 12:17

Steht nix drin im Tabellenauszug? Schon mal angerufen? Schriftlich ist immer so ne Sache...
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

16.07.2014, 13:20

Steht nix drin im Tabellenauszug?
Im Regelfall steht da nur entweder "In voller Höhe bestritten" oder "In Höhe von ... bestritten" eine Begründung hat im Tabellenauszug auch nichts zu suchen.

Anrufen Tweety und hartnäckig bleiben, nicht nur Inso-Verwalter haben viel zu tun :mrgreen:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#5

16.07.2014, 14:24

Dafür gibt es extra ein Feld und in Absprache mit verschiedenen Gerichten wurde das in meiner alten Kanzlei eingetragen, da stand dann z. B. "Insolvenzgeldanspruch" oder "Zinsberechnung nicht nachvollziehbar" oder "Belege fehlen" bzw. "Lieferschein fehlt" etc.

Hat uns, den Gerichten und den Gläubigern sehr viel Zeit gespart...
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8157
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#6

16.07.2014, 14:41

Ich kenne es auch so, dass der Grund im Tabellenauszug drinsteht.
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#7

16.07.2014, 15:34

Danke an Euch!

Nein, der Grund steht nicht drin. (Sonst würden wir ja auch nicht auf Antwort warten. :pfeif )

Also werde ich im Inso-Büro mal anrufen.
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#8

16.07.2014, 16:03

Du glaubst nicht, wie oft wir Anrufe hatten, weil angeblich nix drin stand und wie lang wir teilweise diskutieren mussten deswegen :pfeif
Inso-Tante
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 04.08.2013, 15:42
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

22.07.2014, 21:54

Kanzleihund hat geschrieben:Im Übrigen sind wir leider nicht die Schnellsten :oops: :oops:
:pfeif Da schließe ich mich an, gilt auch für Inso-Sachbearbeiterinnen zumindest für mich... Hätte mir auch passieren können, dass das Schreiben noch liegt. Zwei Monate sind so wahnsinnig schnell rum..... Ich würde auch einfach mal anrufen und nachfragen. Oder wenn das nicht klappt nochmal mit Fristsetzung anschreiben, das hilft bei mir meistens :oops:
LG von der Inso-Tante
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#10

27.07.2014, 20:21

@ Inso-Tante: Schon erledigt. Ich habe angerufen und sofort auch Antwort bekommen.
Antworten