Versagungsantrag in der Wohlverhaltensphase

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AliceImWunderland
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#1

22.04.2014, 11:05

Wir haben mit Insolvenz nicht viel zu tun, deshalb habe ich hier - für Euch vielleicht - eine recht blöde Frage:

Über das Vermögen des Schuldners wurde Inso eröffnet. Wir haben unsere Forderung angemeldet. Forderung wurde festgestellt. Soweit so gut.

Seit dem 06.08.2012 läuft die Wohlverhaltensphase. Nun schreibt der Treuhänder in seinem Bericht, dass der Schuldner im Jahr 2013 seinen Verpflichtungen, Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgekommen ist.

Dort steht auch: "Gründe, die gemäß § 296 ff InsO zur Versagung der Restschuldbefreiung führen könnten, sind dem Unterzeichner bekannt geworden, da der Schuldner - wie bereits oben erwähnt - seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist.

Frage 1: Ich kann doch als beteiligter Gläubiger aufgrund der Angaben im Jahresbericht des Treuhänders einen Versagungsantrag stellen, oder?

Frage 2: Wenn ja, wann kann ich einen Versagungsantrag stellen? Jetzt schon, also während der laufenden Wohlverhaltensphase oder erst nach Ablauf der Wohlverhaltensphase?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#2

22.04.2014, 11:34

Schau mal in § 296 InsO, für euch läuft eine Frist: Antrag kann nur innerhalb von 1 Jahr nach Bekanntwerden des Verstoßes gestellt werden. Also so schnell wie möglich :wink:
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AliceImWunderland
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#3

22.04.2014, 11:40

Supi! Vielen Dank! :wink:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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