EILT!!! Brauche dringend Hilfe bzgl. Forderungsanmeldung
Verfasst: 18.12.2013, 08:24
Hallo zusammen,
ich habe hier einen kniffeligen Fall, bei dem ich ganz dringend Hilfe brauche. Leider bin weder ich noch mein Chef "insolvenzfit"...
Sachverhalt ist folgender:
Klage gegen 3 Beklagte eingereicht (wegen Schadensersatz gem. §§ 280, 311 BGB sowie §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB und 826 BGB). Durch diverse Umzüge konnte die Klage dennoch erfolgreicht zugestellt werden. Ein weiteres Problem waren zig Fristverlängerungsanträge der gegnerischen Anwälte, die nochmal alles in die Länge gezogen haben. Den Grund dafür kennen wir jetzt, denn gegen einen der Beklagten wurde nun im Oktober das Insolvenzverfahren eröffnet (wurde uns durch das Gericht mitgeteilt). Das Verfahren wurde gem. § 240 ZPO unterbrochen und ruht jetzt also... Es ist also noch nicht mal bis zur mündlichen Verhandlung bzw. zum Urteil gekommen. Sehr ärgerlich...
Jetzt fangen die Probleme an:
Die Frist zur Anmeldung ist am 16.12. abgelaufen. Das sehe ich nicht als riesen Problem an, weil ich nun nachträglich anmelden kann/muss.
Was muss ich alles beachten bzgl. der Anmeldung? Es handelt sich ja um eine Schadensersatzforderung, die eigentlich NICHT dem Insolvenzverfahren unterliegen soll (unerlaubte Handlung). Ich habe die Haupforderung nebst Zinsen sowie unsere RA-Kosten, weitere Forderungen gibt es nicht.
Kann das Zivilverfahren trotz der Unterbrechung fortgesetzt werden bzw. was müssen wir von unserer Seite aus tun?
Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen, wäre echt super!
Danke schon mal vorab!
ich habe hier einen kniffeligen Fall, bei dem ich ganz dringend Hilfe brauche. Leider bin weder ich noch mein Chef "insolvenzfit"...
Sachverhalt ist folgender:
Klage gegen 3 Beklagte eingereicht (wegen Schadensersatz gem. §§ 280, 311 BGB sowie §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB und 826 BGB). Durch diverse Umzüge konnte die Klage dennoch erfolgreicht zugestellt werden. Ein weiteres Problem waren zig Fristverlängerungsanträge der gegnerischen Anwälte, die nochmal alles in die Länge gezogen haben. Den Grund dafür kennen wir jetzt, denn gegen einen der Beklagten wurde nun im Oktober das Insolvenzverfahren eröffnet (wurde uns durch das Gericht mitgeteilt). Das Verfahren wurde gem. § 240 ZPO unterbrochen und ruht jetzt also... Es ist also noch nicht mal bis zur mündlichen Verhandlung bzw. zum Urteil gekommen. Sehr ärgerlich...
Jetzt fangen die Probleme an:
Die Frist zur Anmeldung ist am 16.12. abgelaufen. Das sehe ich nicht als riesen Problem an, weil ich nun nachträglich anmelden kann/muss.
Was muss ich alles beachten bzgl. der Anmeldung? Es handelt sich ja um eine Schadensersatzforderung, die eigentlich NICHT dem Insolvenzverfahren unterliegen soll (unerlaubte Handlung). Ich habe die Haupforderung nebst Zinsen sowie unsere RA-Kosten, weitere Forderungen gibt es nicht.
Kann das Zivilverfahren trotz der Unterbrechung fortgesetzt werden bzw. was müssen wir von unserer Seite aus tun?
Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen, wäre echt super!
Danke schon mal vorab!