Kosten für nachträgliche Anmeldung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Benutzeravatar
Morgenmuffel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 535
Registriert: 07.06.2011, 14:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

27.11.2013, 15:38

Hallo an die Insolvenz-Profis im Forum :smile:

Ich habe hier eine Akte, da haben wir für unsere Mandantin einen Titel im April 2012 erwirkt und auch anschl. vollstreckt. Im Juni 2012 hat die Schuldnerin die komplette Forderung gezahlt. Jetzt (November 2013) schreibt uns der Insolvenzverwalter an und will das Geld zurück, weil die Schuldnerin insolvent ist. So weit, so gut. Wir haben schon der Mandantin geraten, zu zahlen.
Allerdings wurde das Insolvenzverfahren im Dezember 2012 eröffnet; die Frist zur Anmeldung der Forderung ist im Januar 2013 abgelaufen. Wir bzw. die Mandantin haben erst jetzt von der Insolvenz erfahren und wollen dennoch die Forderung nachträglich anmelden.

Meine eigentliche Frage nun: Auch wenn nur geringe Kosten für die nachträgliche Anmeldung entstehen, kann man diese umgehen? Immerhin haben wir erst fast ein Jahr später überhaupt von der Insolvenz erfahren und es kann doch nicht zu Lasten der Gläubigerin gehen, dass sie nun weitere Kosten zahlt, weil der Schuldner zu blö..... ist, dem Insolvenzverwalter alles offenzulegen!
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Inso-Tante
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 04.08.2013, 15:42
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

27.11.2013, 20:24

Wenn Sie im Juni gezahlt hat, wann wurde denn der Insolvenzantrag gestellt, wenn Eröffnung erst im Dezember war? Handelt es sich um eine Regelinsolvenz oder um eine Verbraucherinsolvenz? Und wenn im Januar die Frist zur Anmeldung abgelaufen ist, läuft das Verfahren überhaupt noch?
LG von der Inso-Tante
Benutzeravatar
Morgenmuffel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 535
Registriert: 07.06.2011, 14:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

28.11.2013, 09:43

Der Antrag wurde am 11.05.2012 gestellt und im Dezember 2012 dann eröffnet. Lt. Insolvenzverwalter läuft das Verfahren noch.
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz? :? Keine Ahnung. Es tut mir leid, aber ich hab weniger als null Ahnung von Insolvenz und wir machen das hier nie bzw. wir bereiten nur die Anmeldung zur Insolvenztabelle für die Mandanten vor.
Also klar, Verbraucher = natürliche Person, nehm ich mal an. Die Schuldnerin ist eine Firma. Wenn das hilft :oops:
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#4

28.11.2013, 09:51

Verbraucherinsolvenz = IK im Az
Regelinsolvenz = IN im Az

Da du die Anmeldung aufgrund Anfechtung machen musst, ist es normalerweise ausreichend, wenn die GK-Rechnung kommt, mit dieser Begründung um Erlass zu bitten. Die Forderung war ja vor Eröffnung schon erloschen und nur aufgrund der Anfechtung kommt ihr überhaupt erst in diese Situation. Bei unseren Gerichten habe ich nie erlebt, dass die GK dann eingefordert wurden (durch Gespräche mit Gläubigern versteht sich)
Benutzeravatar
Morgenmuffel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 535
Registriert: 07.06.2011, 14:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#5

28.11.2013, 09:57

Danke Eve80 für die Aufklärung mit den Aktenzeichen :knutsch
Und für den Rest auch danke. Ich glaube, so werde ich es machen. Vielen vielen Dank! Bin doch ein Stückchen schlauer :huepf
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Antworten