Forderungsanmeldung

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Piwi12
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#1

25.11.2013, 14:44

Hallo!

Ich brauche dringend mal Eure fachmännische Hilfe.

Muss eine Forderungsanmeldung machen - von Inso hab ich einfach gar keine Ahnung - und bin mir gerade ein bisschen unsicher.

Meine Vorgängerinnen haben immer bei den nachrangigen Forderungen gem. § 39 InsO Forderungen eingetragen. Ich habe aber leider keine Ahnung wie die darauf gekommen sind.
Meine Kollegin - die das wohl schon seit Jahren macht mit der InsO - meint da gehört nichts rein.

Jetzt ist klein Piwi verwirrt und brauch bitte ganz schnell Eure Unterstützung.

Liebe Grüße und :thx im voraus.

Tina
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#2

25.11.2013, 15:01

Lies Dir vielleicht mal § 39 InsO durch. Dann wirst Du sehen, dass Du unter Nr. 1 die seit Eröffnung des Verfahrens laufenden Zinsen und unter 2. die Kosten für die Forderungsanmeldung geltend machen kannst. Ich wüsste jetzt nicht, warum da nichts reingehören sollte.
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#3

25.11.2013, 15:04

Das könnten die Zinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein :kopfkratz

Da das Insolvenzgericht zur Anmeldung nach § 39 InsO auffordern muss, ist es völlig irrelevant, ob Duda etwas einträgst oder nicht.
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#4

25.11.2013, 15:10

So schlau war ich auch schon...somit war er durchgelesen.
Ich habe aber kein Sätzchen im Beschluss gefunden der mir diese Aufforderung wiederspiegelt.

Also lasse ich es offen Kanzleihund?
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#5

25.11.2013, 15:12

Dass das Gericht zur Forderungsanmeldung nach § 39 InsO auffordert, kommt in 0,1 Prozent der Fälle vor. Ist auch in der Regel nix im Eröffnungsbeschluss zu finden. Du hast also nix überlesen. Ich würde mir die (in der Regel unnötige) Arbeit nicht machen und den Kasten frei lassen.
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#6

25.11.2013, 15:15

Supi. Vielen Dank!
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