Servus liebe Kolleginnen,
ich habe in einem InsO-Verfahren, die Frage von meinem Chef gestellt bekommen, ob ich einen Auszug der gesamten Tabelle vom Verwalter/Gericht anfordern kann. Ich finde nirgends einen Hinweis darauf, ob wir Anspruch darauf haben auch die anderen Gläubiger bzw. deren angemeldete Forderungen zur Tabelle einzusehen. Kann mir da ein InsO Fuch weiterhelfen
LG Kristin
Anspruch auf Gesamtauszug aus der Insolvenztabelle??
- Kanzleihund
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Wenn ihr Gläubiger seid, dann dürft ihr natürlich die gesamte Tabelle und alle Forderungsanmeldungen einsehen. Dafür werden sie doch bei Gericht niedergelegt. Ihr müsst Euch an das Insolvenzgericht wenden; eventuell werdet ihr auf die Einsicht bei Gericht verwiesen. Insolvenzakten werden in der Regel nicht verschickt.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")