Schuldner kommt Obliegenheiten nicht nach, Abschlussbericht

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Eve80
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#11

06.09.2013, 07:36

Bei uns wollte das Gericht am Ende des Berichts auch immer eine Einschätzung haben, in der es dann hieß "Restschuldbefreiung wird (nicht) befürwortet, weil"

Ich meine auch mal von so einer BGH-Entscheidung gehört zu haben, hab sie aber auch nicht mehr gefunden...

Wir hatten mal den Fall, da ist uns ein Schuldner so auf der Nase rumgetanzt, dass wir irgendwann nen Serienbrief an alle Gläubiger geschickt haben mit der Auflistung seiner Aktionen und welcher Schaden dadurch entstanden ist (Erbe verschwiegen, pfändbare Bezüge nicht abgeführt, keine Info über Arbeitgeberwechsel usw) und dem Hinweis auf die Jahresfrist...
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Riverside
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#12

06.09.2013, 14:01

Der Treuhänder ist NICHT der Anwalt des Schuldners, ergo kein "Parteiverrat"

Der Schuldner hat Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren. Wenn er den Pflichten nicht nachkommt, ist die Versagung der Restschuldbefreiuung einfach die logische Konsequenz.

Ich habe in den Schlussberichten immer geschrieben, ob und wie der Schuldner seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Inso-Tante
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#13

06.09.2013, 14:17

Hat vielleicht mal jemand ein Muster, wie so ein Bericht bei Euch aussieht? Ich meine, so generell ein Abschlussbericht zur WVP. Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Berichte wirklich so aussehen wie sie sein sollten. Es hat zwar noch niemand gemeckert, aber ich lerne ja gerne dazu.
LG von der Inso-Tante
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