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Sind nur angemeldete Forderungen v. d. Restsch.befr. umfasst

Verfasst: 15.08.2013, 10:02
von Chick
Hallo,

klingt vll jetzt blöd, aber so einen Fall hatte ich noch nie: Ich habe eine Regelinsolvenz mit wahnsinnig vielen Gläubigern und so gut wie keine schriftlichen Unterlagen über den Stand der Schulden etc. Jetzt schreibe ich die (vermeintlichen) Gläubiger alle an und bitte um Mitteilung, ob noch Schulden bestehen und in welcher Höhe. 3/4 der Leute rührt sich leider nicht :( Irgendwann muss ich die Insolvenz ja trotzdem mal beantragen..... Wie würdet ihr vorgehen? Trotzdem einfach alle Schuldner auflisten, auch, wenn ich nicht mehr habe als einen Namen? (Der Mandant hatte schon mal jem mit der Schuldenklärung beauftragt und derjenige hat eine Liste mit Namen von Gläubigern erstellt. Da es keine weiteren Unterlagen dazu gibt, weiß ich nicht, wer da zu recht drauf steht und wer nicht.) Ich will nicht, dass hinterher, nach der Restschuldbefreiung, noch 30 Gläubiger ankommen und gegen ihn vollstrecken. Oder fallen die alle automatisch mit weg? Nein oder? Kenn mich auf dem Gebiet nicht aus, sorry :-| (Habt Ihr vll einen § aus der Inso oder so dazu??)

:thx für Eure Hilfe im voraus :-*

Re: Sind nur angemeldete Forderungen v. d. Restsch.befr. umf

Verfasst: 15.08.2013, 11:23
von Kanzleihund
Alle Forderungen, welche zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung dem Grunde nach bestanden, fallen unter die Restschuldbefreiung. Egal ob die Gläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen, d.h. Forderungen anmelden, oder nicht.

Ich würde so viel Daten zusammentragen, nicht dass noch ein Gläubiger, welcher sich übergangen fühlt, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt.

Re: Sind nur angemeldete Forderungen v. d. Restsch.befr. umf

Verfasst: 15.08.2013, 11:55
von Chick
:thx :thx :thx
Du hast mir sehr geholfen!
:knutsch

Re: Sind nur angemeldete Forderungen v. d. Restsch.befr. umf

Verfasst: 15.08.2013, 12:06
von mrsgoalkeeper
Kanzleihund hat geschrieben:Ich würde so viel Daten zusammentragen, nicht dass noch ein Gläubiger, welcher sich übergangen fühlt, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt.
:?:
Ich dachte, Gläubiger, die nicht angemeldet haben, sind nicht am Verfahren beteiligt und können keinen Versagungsantrag stellen (es sei denn es handelt sich um eine wesentliche Forderung).....

Re: Sind nur angemeldete Forderungen v. d. Restsch.befr. umf

Verfasst: 15.08.2013, 12:23
von Kanzleihund
Sie können Ihre Forderungen bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens aber jederzeit (nach)anmelden.

Re: Sind nur angemeldete Forderungen v. d. Restsch.befr. umf

Verfasst: 15.08.2013, 12:37
von mrsgoalkeeper
Ja, aber doch nicht mehr in der Wohlverhaltensphase - oder :oops: Erwähnte ich schon? Ich mag kein Inso :pfeif

Re: Sind nur angemeldete Forderungen v. d. Restsch.befr. umf

Verfasst: 15.08.2013, 13:39
von Spargelranger
Richtig, nachtr. Anmeldung für Aufnahme ins Schlussverzeichnis nur bis Anberaumung Schlusstermin, nachtr. Anmeldung um als Beteiligter zu gelten und Anträge stellen zu können bis zum (im) Schlusstermin.