Hätte Forderungen angemeldet werden müssen? Hilfe!

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Eric
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#1

08.08.2013, 16:01

Hallo, eine Frage zur Inso, von der ich wenig Ahnung habe.

Wir haben einen Mdten in drei Strafverfahren vertreten und jeweils Rechnungen gelegt:

1. 22.02.2010, 2. 05.08.2010 und 3. 22.07.2010

Im Juli 2012 hat Mdt. über Schuldnerberatungsstelle Schuldentilgungsplan an uns gesendet, den wir angenommen haben, Zahlungen erfolgten jedoch nicht.

Im Netz habe ich nun gefunden, dass Mdt. bereits ein Insolvenzverfahren hat, eröffnet wurde dieses am 26.05.2010, Restschuldbefreiung wird erteilt, wenn er 6 Jahre seinen Verpflichtungen nachkommt (Beschluss vom 26.07.2011).

Was ist nun mit meinen Rechnungen? Hätte ich diese anmelden müssen oder können diese ganz normal im Wege des Mahnverfahrens gegen Schuldner geltend gemacht werden?

Wäre es gut, den Treuhänder anzuschreiben und diesen auf die Nichtzahlung der Rechnung aufmerksam zu machen?

Was sind betagte Forderungen? Würden die hier greifen? Wir haben diese Akten am 02.10.2008, 22.06.2010 und 1.03.2010 angelegt, d. h. die Forderungen wären da ja schon fällig gewesen?

Vielen Dank im Voraus.

LG aus Leipzig
Charline

#2

08.08.2013, 16:11

Also ich persönlich würde die Forderungen zur Inso-Tabelle anmelden. Viele Inso-Vewalter bieten die Möglichkeit auch nach Ablauf des Anmeldungstermins die Forderungen anzumelden mit eventuell anfallenden Gebühren der Nachbearbeitung.

Falls er irgendwas zu bemängeln hat, wird sich der Inso-Verwalter melden :wink:

So würde ich jetzt die Sache angehen.

Im Forderungsanmeldungsformular ergibt sich der Rest.
Jupp03/11

#3

08.08.2013, 16:35

Bzgl. der am 22.06.2010 angelegten Akte und der sich daraus ergebenden Rechnung ist nix zu machen, neue Verbindlichkeiten.
Inso-Tante
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#4

08.08.2013, 17:08

Verstehe ich das richtig, dass das Inso-Verfahren 2010 eröffnet wurde und Euch 2012 noch ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugegangen ist? Oder sind die Daten irgendwie falsch?
LG von der Inso-Tante
Eric
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#5

09.08.2013, 13:28

Inso-Tante hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, dass das Inso-Verfahren 2010 eröffnet wurde und Euch 2012 noch ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugegangen ist? Oder sind die Daten irgendwie falsch?

Nein, die Daten sind richtig. Von dem Insolvenzverfahren habe ich erst jetzt erfahren. Da sich der Typ schon in der Restschuldphase befindet, dachte ich immer, man kann nicht mehr nachmelden. Ist die Anmeldung denn nicht nur bis zum Schlusstermin möglich.

Danke für die Antworten.
Spargelranger
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#6

09.08.2013, 14:02

Soweit eure Forderungen Insolvenzforderungen sind, kann eine Anmeldung nach dem Schlusstermin nicht mehr erfolgen. Die Forderungen sind trotz dessen von der Restschuldbefreiung umfasst, weshalb es hinsichtlich dieser Forderungen schlecht aussieht. Ein Hinweis hierauf beim IV/TH wird nichts bringen. Für die nach Eröffnung entstandenen Neuverbindlichkeiten könntet ihr nach RSB Erteilung oder vorzeitiger Verfahrensbeendigung wieder vollstrecken.
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