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Stundung aufgehoben, Schuldner zahlt nicht, Geld auf THK

Verfasst: 07.08.2013, 20:57
von Inso-Tante
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir sind TH. Da die Kostenstundung aufgehoben wurde, haben wir dem Schuldner die Rechnung für das vergangene Jahr WVP zugeschickt. Der hat nicht bezahlt. Auf dem THK liegt noch etwas Geld, was diese Kosten decken würde. Kann ich das davon nehmen, oder gibt es dann Probleme, weil die Stundung aufgehoben wurde?

Re: Stundung aufgehoben, Schuldner zahlt nicht, Geld auf THK

Verfasst: 08.08.2013, 08:18
von Spargelranger
Ich würde noch die Zustimmung für die Entnahme beim Gericht einholen, das sollte aber kein Problem sein, da die Verfahrenskosten ja ohnehin vorgehen. Solange das Guthaben aus dem abgerechneten WVP Zeitraum stammt, dürfte ein Versagungsantrag eurerseits gem. § 298 InsO noch nicht möglich sein. Wir fackeln hier ansonsten bei ungedeckter WVP Vergütung ohne Stundung aber nicht lange, erfolgt keine Zahlung, gibts einen Versagungsantrag.

Re: Stundung aufgehoben, Schuldner zahlt nicht, Geld auf THK

Verfasst: 08.08.2013, 10:29
von Inso-Tante
:thx
DAnke, ich fackel da sonst auch nicht lange. Wäre ja noch schöner :motz

Ich werde mal das Gericht anschreiben.