Hallo,
habe eine Akte zwecks Berechnung des pfändbaren Gehalts auf den Tisch bekommen. Der Schuldner ist Zeitsoldat. Dieser erhalt nach einer Berechnungsgrundlage wie folgt:
Grundgehalt = 2.445,13
FamZ St. 1 = 119,14
Amtszulage Soldaten 45,14
Dies steht so auf der Abrechnung als Berechnungsgrundlage, dann folgt:
Laufende Bezüge
Auszahlung FZ Kind 211,84
Übergangsgebührnisse 2325,22
Danach Info Übergangsgebührnisse: 90% 2325,22
Brutto 2537,06 € (das ist der Betrag aus den lfd. Bezügen zusammen, weiß aber nicht was die obige Berechnungsgrundlage letztendlich damit zu tun hat, davon 90 % ergibt nicht die Beträge, versteht ich nicht.
Dann wird Lohnsteuer in Hhöe von 158,33 abgezogen und ergibt NETTO 2378,73 €
FRAGE: Schau ich nun ganz normal in die Tabelle, was z.B. wie hier bei 3 UHV pfändbar ist. Letztendlich hat der gute Schuldner ja noch keine weiteren Sozialleistungen von seinem Netto gezahlt, was er ja noch privat tun müßte, Rente etc.....hab ich da was zu beachten oder ist das dann halt Pech für ihn, dass anhand des hohen netto eben viel pfändbar ist. M.E. sind die Zuschläge für Familie, Kind etc. normal pfändbar.....DANKE
Berechnung pfändbares Einkommen bei Zeitsoldat in Inso!
- Soenny
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Ist der Drittschuldner informiert worden? Wir haben hier einige Soldaten und die Wehrverwaltung führt jeweils pünktlich und zuverlässig (ohne Berücksichtigung noch zu zahlender SV Beiträge) ab.
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Ja, Arbeitgeber bzw. Wehrbereichsverwaltung ist über Inso (in diesem Fall) informiert. Ich soll lediglich prüfen, was nun pfändbar ist. Erstmal ging es mir nun darum, was ist pfändbar, was nicht. M. E. ist alles pfändbar FamZ, FamZ Kind, Soldatenzulage etc.....daher gehe ich nun davon aus, dass ich lediglich in die Tabelle schaue und gut is. Ich weiß halt nicht, wie die auf das Brutto kommen, hätte mich einfach mal so interessiert, mit 90 % komm ich (anhand der Grundlage) nicht darauf. Hab mich halt nur gefragt, ob irgendetwas beachtet werden muss, da ja lediglich Lohnsteuer runter ist und Soldat Rest ja noch privat leisten muss, was bei "normalo" ja schon runter ist....Müßte auch noch wissen, ob die Auslöse, die er als Zeitsoldat bekommen hat, pfändbar ist, wie Abfindung oder?
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Also was die Sozialversicherungsbeiträge angeht würde ich dahin tendieren, dass Du dass noch abziehen musst. Ich habe einen Beamten in der WVP, da wird das so gehandhabt.
LG von der Inso-Tante
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Das macht die Stelle die das abrechnet, aber ehrlich gesagt weiss ich jetzt grad nicht, wie das heißt. Ich bin irgendwann über den dort ausgewiesenen Nettobetrag gestolpert, bis mir aufgefallen ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge noch nicht abgezogen sind. Ich habe dann mit unseren Steuermenschen gesproche, ich habe dass dann so verstanden, dass es da ziemlich einheitliche Sätze gibt und bin dann davon ausgegangen, dass diese Stelle das wohl richtig ausrechnet. Die haben solche Fälle definitiv häufiger als ich. Bezüge- und Versorgungsstelle oder sowas könnte es sein.
Aber es gibt hier bestimmt einige, die das mit der Berechnung besser können als ich
Aber es gibt hier bestimmt einige, die das mit der Berechnung besser können als ich
LG von der Inso-Tante