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Widerspruch Forderung unerl. Handlung

Verfasst: 28.07.2013, 17:40
von TanjaB.
Hallo,

Der Schuldner hat Widerspruch gegen eine angemeldete und festgestellte Forderung aus unerlaubter Handlung eingelegt.

Müssen wir als Treuhänder jetzt etwas irgendetwas unternehmen?

Re: Widerspruch Forderung unerl. Handlung

Verfasst: 28.07.2013, 20:06
von Tanja Igel
Nein, für den Treuhänder spielt dieser Widerspruch keine Rolle. Jetzt sind entweder Schuldner oder Gläubiger gefordert (§ 184 InsO).

Re: Widerspruch Forderung unerl. Handlung

Verfasst: 28.07.2013, 20:24
von TanjaB.
Sehr schön, dann hab ich ja eine Akte weniger zu bearbeiten :D

:thx