Hallo,
Der Schuldner hat Widerspruch gegen eine angemeldete und festgestellte Forderung aus unerlaubter Handlung eingelegt.
Müssen wir als Treuhänder jetzt etwas irgendetwas unternehmen?
Widerspruch Forderung unerl. Handlung
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Nein, für den Treuhänder spielt dieser Widerspruch keine Rolle. Jetzt sind entweder Schuldner oder Gläubiger gefordert (§ 184 InsO).