Widerspruch Forderung unerl. Handlung

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TanjaB.

#1

28.07.2013, 17:40

Hallo,

Der Schuldner hat Widerspruch gegen eine angemeldete und festgestellte Forderung aus unerlaubter Handlung eingelegt.

Müssen wir als Treuhänder jetzt etwas irgendetwas unternehmen?
Tanja Igel
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#2

28.07.2013, 20:06

Nein, für den Treuhänder spielt dieser Widerspruch keine Rolle. Jetzt sind entweder Schuldner oder Gläubiger gefordert (§ 184 InsO).
TanjaB.

#3

28.07.2013, 20:24

Sehr schön, dann hab ich ja eine Akte weniger zu bearbeiten :D

:thx
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