Bestimmter Beitrag gesucht!

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Sonnenkind
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#1

13.07.2013, 15:36

Hallo liebe Forenos!

Ich habe entweder erst diese Woche oder letzte Woche einen Beitrag gelesen und finde diesen nun nicht mehr. Wäre bei uns jetzt aktuell. Ich habe bereits sämtliche Beiträge zu Insolvenz durchgeschaut, kann aber diesen einen Beitrag nicht mehr finden.

Es ging darum, dass ein Schlusstermin bereits stattgefunden hat und die Quote bereits ausbezahlt wurde. Ein Gläubiger wurde hier nicht aufgenommen und hat nun von der Quote nichts abbekommen.

Nun war ein Beitrag dabei, worin geschrieben wurde, dass man diesen geringen Quotenbetrag als Schadensersatz beim Schuldner geltend machen und beitreiben könnte. Genau diesen Beitrag suche ich.

Ich bin schon fast am verzweifeln, da es wirklich erst kürzlich war und ich diesen Beitrag einfach nicht mehr finde.

Da jetzt natürlich super schönes Wetter ist, erwarte ich nicht, dass mein Beitrag sofort beantwortet wird. Ich wünsche euch allen ein super sonniges Wochenende und freue mich schon auf eure Beiträge nächste Woche in der Hoffnung, dass ich meinen gesuchten Beitrag wieder finde.
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Tanja Igel
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#2

13.07.2013, 16:37

Du suchst bestimmt Beitrag #6 in diesem Thread Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle
Jupp03/11

#3

13.07.2013, 16:39

oder diesen?

§ 308 III Inso und Restschuldbefreiung/Verbraucherinsolvenz
Sonnenkind
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#4

13.07.2013, 17:45

Tanja Igel: Dieser Beitrag war es leider nicht
Jupp03/11: Der § 308 III dürfte auf mich zutreffen. Ich verstehe ihn nur nicht, ob wir vom Schuldner lediglich die Quote einfordern dürfen oder sogar den kompletten Betrag.
Unser Fall liegt so: Wir haben einen Titel und auch hieraus vollstreckt. Auch die Inso-Bekanntmachungen haben wir regelmäßig gecheckt und hier keinerlei Eintrag gefunden. Wir wurden dann ziemlich spät darauf aufmerksam gemacht, dass hier Inso-Verfahren läuft. Der Insolvenzverwalter hat uns dann nur mitgeteilt, dass bereits ein Schlusstermin stattgefunden hat und die Quote feststeht und wir hier nicht mehr berücksichtigt werden (Es betrifft hier keine Privatinsolvenz; Schuldner ist eine Firma). Schuldner hat unseren Mandanten nicht als Gläubiger angeführt.
Was müsste ich denn nun als nächsten Schritt machen? Wenn ich lediglich die Quote erhalten würde, müsste ich dann einen neuen MB machen? Ich bin leider mit Inso-Verfahren so gar nicht vertraut (wie ihr bestimmt schon festgestellt habt).
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Jupp03/11

#5

13.07.2013, 18:09

Sonnenkind hat geschrieben:Tanja Igel: Dieser Beitrag war es leider nicht
Jupp03/11: Der § 308 III dürfte auf mich zutreffen. Ich verstehe ihn nur nicht, ob wir vom Schuldner lediglich die Quote einfordern dürfen oder sogar den kompletten Betrag.
Unser Fall liegt so: Wir haben einen Titel und auch hieraus vollstreckt. Auch die Inso-Bekanntmachungen haben wir regelmäßig gecheckt und hier keinerlei Eintrag gefunden. Wir wurden dann ziemlich spät darauf aufmerksam gemacht, dass hier Inso-Verfahren läuft. Der Insolvenzverwalter hat uns dann nur mitgeteilt, dass bereits ein Schlusstermin stattgefunden hat und die Quote feststeht und wir hier nicht mehr berücksichtigt werden (Es betrifft hier keine Privatinsolvenz; Schuldner ist eine Firma). Schuldner hat unseren Mandanten nicht als Gläubiger angeführt.
Was müsste ich denn nun als nächsten Schritt machen?

Kanzleihund und Spargelranger eine PN schicken und auf dieses Thema aufmerksam machen.

Wenn ich lediglich die Quote erhalten würde, müsste ich dann einen neuen MB machen?
Ich bin leider mit Inso-Verfahren so gar nicht vertraut (wie ihr bestimmt schon festgestellt habt).
da kann ich dir die Hand reichen.
Tanja Igel
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#6

13.07.2013, 18:42

§ 308 Abs. 3 InsO ist nicht im eröffneten Insolvenzverfahren anzuwenden und erst recht nicht, wenn es dabei um eine juristische Person geht. § 308 Abs. 3 regelt die Annahme des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans im Fall von natürlichen Personen. Wenn so ein Plan angenommen wird, wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der natürlichen Person nicht eröffnet und Gläubiger, die nicht im Plan stehen, können dann § 308 Abs. 3 InsO anwenden.

In deinem Fall, Sonnenkind, wäre - wenn "Firma" juristische Person meint - aus meiner Sicht der nächste Schritt: ärgern, Forderung ausbuchen, Titel abheften, Akte ablegen, aufhören zu ärgern und nächsten Fall bearbeiten.
Sonnenkind
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#7

13.07.2013, 19:22

Tanja Igel: Geärgert haben wir uns auf alle Fälle schon genug. Wir haben Inso-Bekanntmachungen gecheckt und da war wirklich nichts und ausgerechnet der Schuldner gibt uns dann nicht an. So ist das komplette Inso-Verfahren an uns vorübergezogen, ohne dass wir es gemerkt haben. Ich werde zukünftig Inso-Anfragen nur noch an das Gericht stellen.
Erst bei einem PFÜB bekamen wir dann die Mitteilung seitens des Gerichtes, dass Inso-Verfahren läuft und uns wurde der Inso-Verwalter mitgeteilt. Als wir uns dann sofort an ihn gewandt haben, haben wir dann eben obige Mitteilung bekommen.
Also nächster Schritt, Forderung ausbuchen!

Jupp03/11: Wenn ich den passenden Smilie finden würde, würde ich dir die Hand reichen :wink1
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