Pfändbarer Betrag bei Direktversicherung

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Anika
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#1

21.06.2013, 12:07

Heute stehe ich wohl etwas auf dem Schlauch...oder es liegt an den 30 °C im Büro :D

Eine Kollegin kam so eben mit folgendem Fall zu mir:

Schuldner hatte ein Bruttoeinkommen von ca. 1.400,00 €
Nettoeinkommen (und Auszahlungsbetrag) waren 1.041,00 €
--> monatlich pfändbarer Betrag 7,78 €

Jetzt hat der Schuldner eine Direktversicherung abgeschlossen. Die Gehaltsabrechnung sieht nun so aus:

Gehalt 1.400,00 € (also unverändert)
+ Direktversicherung 200,00 €
Netto: 1.240,00 €
Auszahlungsbetrag 1.041,00 €

Die Direktversicherung wird also vom Netto abgezogen. Steuerbrutto sind weiterhin die 1.400,00 €. (die Zahlen stimmen jetzt nicht 100 %, sind aus dem Kopf)

Was ist denn jetzt die Grundlage für die Berechnung der pfändbaren Beträge? Der neue Nettobetrag? Oder der Auszahlungsbetrag (= früherer Nettobetrag)?
Ernie

#2

21.06.2013, 20:08

Hat der Schuldner die Direktversicherung erst nach Zustellung des Pfübs abgeschlossen, so ist die Berechnung des pfändbaren Betrags auf der Basis der ursprünglichen Einkommenssituation vorzunehmen, denn nach Zustellung durfte der Schuldner gar nicht mehr verfügen!
Anika
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#3

22.06.2013, 15:10

Wir sind Verwalter im Insolvenzverfahren. Die Direktversicherung wurde nach Eröffnung abgeschlossen. Bloß hier habe ich das Problem, dass er nach Abschluss der Direktversicherung ein höheres Nettoeinkommen hat. Quasi 200 € Gehaltserhöhung, die in die Versicherung gezahlt werden. Er hat auf kein Gehalt verzichtet.
Jupp03/11

#4

22.06.2013, 15:18

Ohne Zustimmung des Inso-Verwalters dürfte auch dieses nicht möglich sein. Im übrigen siehe Beitrag 2.
Es stimmt, er hat auf kein Gehalt verzichtet im Moment. Er entzieht aber dieses Gehalt seinen Gläubigern, somit der Masse.
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