Internet-Veröffentlichung zwingend?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#11

24.06.2013, 22:32

Spargelranger die Sachen verschwinden wohl deshalb unterschiedlich schnell, weil nach der InsBekVO irgendwie für alle Dinge andere Löschungsfristen existieren
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
tiko73

#12

26.06.2013, 18:17

Aber laufende Verfahren dürften doch trotzdem nicht einfach verschwinden.
Ich könnte ja damit leben, abgeschlossene Verfahren nicht mehr zu finden, aber definitiv noch laufende??
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#13

26.06.2013, 18:23

Wie alt sind denn die Verfahren; wenn die Verfahren uralt sind, dürfte für sie noch die Regelung gelten, dass sie in der Tagespresse veröffentlicht werden.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
tiko73

#14

26.06.2013, 18:45

KH, da waren durchaus auch Verfahren aus den letzten 2-5 Jahren dabei, also nicht wirklich altes Zeug.
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#15

27.06.2013, 08:04

Spargelranger die Sachen verschwinden wohl deshalb unterschiedlich schnell, weil nach der InsBekVO irgendwie für alle Dinge andere Löschungsfristen existieren
Dann sollten sich die veröffentlichenden Institutionen die einmal durchlesen und einheitlich handeln :lol:

Selbst wenn ich in meinen eigenen Verfahren die Veröffentlichungen (z. B. der Schlussverteilung) verfolge, habe ich das Gefühl, dass abhängig vom Gericht oder sogar unterschiedlichen Rechtspflegern nicht einheitlich veröffentlicht wird. Ich habe bisher halt wenig "System" dahinter erkannt. Bei dem einen Verfahren kann ich nach 2 Jahren die VÖ zur Schlussverteilung noch sehen, bei dem anderen finde ich schon nach einigen Monaten nichts mehr (trotz noch mehrjähriger WVP Phase). Auch wird bei Nachtragsverteilung von manchen Gerichten die VÖ nach § 188 InsO verlangt, bei anderen nich usw. Insgesamt finde ich das Veröffentlichungswesen, auch die Internetseite selbst stark verbesserungswürdig.
Antworten