Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.
Nach dem das Insolvenzverfahren eröffent wurde, ist die Schuldnerin verstorben. Wir haben ganz normal den Bericht zum Prüftermin abgegeben. Soweit ich das inszwischen verstanden habe, geht das Verfahren wohl automatisch in ein Nachlaßverfahren über, aber ich habe nun überhaupt keine Ahnung, ob das ganze nun ganz "normal" weitergeht. Es würde jetzt der 1. Schlussbericht anstehen.
Kann jemand helfen?
Schuldnerin nach Eröffnung des Insolvezverfahren gestorben
- Lunashine
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 441
- Registriert: 02.04.2009, 10:25
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/geprüfte Insolvenzassistentin (In§Fo)
- Wohnort: Bielefeld :)
Am besten mit dem RPfl Rücksprache nehmen. Das handhaben die Gerichte doch sehr unterschiedlich. Denn wenn es nicht notwendig ist, wird auch kein Nachlassverfahren eingeleitet.
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich meine, dass das Insolvenzverfahren automatisch ins Nachlassinsolvenzverfahren übergeht. Jedenfalls ist es bei uns so. Da es dafür aber keine Stundung gibt, ist dann zu entscheiden, ob nach § 207 InsO einzustellen ist. Ist kostendeckende Insolvenzmasse da, läuft das Verfahren wie jedes Verfahren ohne Kostenstundung durch.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")