Definition Insolvenzgläubiger § 38 InsO

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sansibar
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#1

09.04.2013, 17:00

Liebe Forenos,
ich bin mir bei folgender Konstellation nicht sicher, ob unsere Mandantin Insolvenzgläubigerin i.S.d. § 38 InsO ist:
Die Mandantin hat als Bauunternehmerin einen Nachunternehmer mit einem Gewerk beauftragt. Dieser hat Insolvenz angemeldet (Zahlen und Daten sind Beispiele) am 01.10.2012. Am 10.10.2012 habt unsere Mandantin deshalb seinen Vertrag gekündigt und in der Folgezeit Ersatzleute beauftragt. Die Beauftragungen sind zum Teil NACH Insolvenzeröffnung erst erfolgt und vor allem abgerechnet worden. Jetzt ist alles abgeschlossen die Mandantin möchte, dass wir alle durch die Insolvenz der Nachunternehmerin entstandenen Mehrkosten etc. zum Insolvenzverfahren anmelden.
Und ich bin jetzt unsicher: Sind das alles Insolvenzforderungen, die unter § 38 fallen? Stellt man auf den Zeitpunkt des Entstehungsgrundes ab? Wo könnte ich dazu was lesen?
Ich dank euch schon mal.....
Grüße - sansibar
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Kanzleihund
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#2

09.04.2013, 21:56

Ich nehme an, dass die Kündigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist.

Ich gehe davon aus, dass die Mehrkosten Insolvenzforderungen i.S. des § 38 InsO sind. Bin ich mir ganz sicher, war in den gesamten 10 Jahren, wo ich das jetzt mache, noch nie anders. Eine gescheite Begründung muss ich mir noch einfallen lassen. Man stellt aber in der Regel darauf ab, dass der Vertrag, der das Problem beinhaltet, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossen wurde. Wo kannst Du das lesen :kopfkratz . Im Kommentar zur Insolvenzordnung. Korrespondierend kannst Du Dir auch mal § 103 Abs. 2 Satz 1 InsO anschauen.
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#3

10.04.2013, 09:13

Kanzleihund, guten Morgen und vielen Dank, das beruhigt mich erstmal und ich werde fleißig lesen!
Und ja, die Kündigung ist wenige Tage nach Antragstellung, aber deutlich vor Eröffnung erfolgt.
Grüße - sansibar
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