unerlaubte Handlung Verzinsung?

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sternchen160983
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#1

02.04.2013, 10:40

Muss mal wieder ne doofe Frage stellen:

Wenn ich eine Forderung aus unerlaubter Handlung habe und die zur Tabelle anmelde, dann kann ich ja nach Erteilung der Restschuld wieder vollstrecken.

Wie ist das aber mit den Zinsen? Ich weiß, dass die Inso die Verjährung der bis zur Eröffnung angefallenen Zinsen hemmt. Die Forderung verzinst sich jedoch - jedenfalls theoretisch - weiter oder? Darf ich die Zinsen im FoKo weiterlaufen lassen oder kann ich erst nach Restschuldbefreiung wieder verzinsen?

Es wäre in dem Fall ja auch schlau, die alten Zinsen festsetzen zu lassen. Aber die dafür anfallenden Kosten von 3,50 € kann ich ja in der Inso nicht geltend machen. Fallen die dann komplett aus dem FoKo raus?

Ich steh grad glaub ich unwahrscheinlich auf der Leitung :roll:
sternchen160983
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#2

04.04.2013, 15:44

kann mir denn keiner helfen? hattet Ihr noch nie so einen Fall :?:
Jupp03/11

#3

04.04.2013, 16:00

Geh mal in das Rechtspflegerforum und dann Suche:

Insolvenzverfahren Verjährung Zinsen
sternchen160983
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#4

05.04.2013, 13:18

So habe jetz den ganzen Vormittag recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Zunächst einmal fallen auch nach Eröffnung der Inso Zinsen weiter an (soweit lag ich also richtig). Die unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung, Gleiches gilt für die Kosten für die Teilnahme am Verfahren. Da es sich hier um nachrangige Forderungen handelt, würden sie im Normalfall auch von der RSB umfasst, was in meinem Fall nur durch die vorsätzlich unerlaubte Handlung verhindert wird. Unabhängig davon, ob ich aufgefordert werde, auch die nachrangigen Forderungen anzumelden. BGH, 18.11.10, IX ZR 67/10

Ich muss sie jedoch (ich bin mir ziemlich sicher :?: ) gesondert titulieren lassen. Ich habe mir jetzt also die Verjährungsfrist für den 31.12.16 notiert und werde dann alle bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Kosten im Klagewege titulieren lassen (in der Hoffnung, dass der Schuldner nicht die Forderung sofort anerkennt, was zur Folge hätte, dass ich alle Kosten des neuen Verfahrens selbst trage - also mein Mandant). Ab diesem Zeitpunkt notiere ich erneut die Verjährung der neuen Zinsen. Dann sollte die RSB ggf. auch erteilt worden sein, so dass ich losvollstrecken kann und die Hemmung eintritt.

Ich hoffe jetz einfach mal, dass ich mir alles richtig zusammen gereimt habe. Habe beim Insolvenzgericht angerufen, die Rpfl konnte mir ad hok auch keine Antwort geben. Und der Insolvenzrechtler, den ich angerufen hab, war glaub ich genervt, dass ich mich mit einer so allgemeinen Frage an ihn wende und hat mein Problem gar nicht richtig verstanden (wollte es vielleicht ja auch nicht).

Für Zustimmung bin ich natürlich immer zu haben :lol:
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