§ 240 ZPO...

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Sevel
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#1

28.03.2013, 09:00

Wir haben hier ein unendlich frustrierenden Fall, in dem wir die Klägerin vertreten und uns durch zwei Instanzen durchgeprügelt haben. KFB der ersten Instanz ist sogar auch schon mit Sicherheitsvollstreckung sichergestellt.

Am 11.04.13 ist für die Berufungsinstanz EVT, und jetzt musste unsere Mandantin Insolvenz anmelden -und natürlich hat das Gericht auch Wind davon bekommen... nun soll zwei Wochen vor Entscheidungsverkündung das ganze Verfahren auf Eis gelegt werden :motz

Das Verfahren ist leider Teil der Insolvenzmasse...wir haben zwar noch nichts vom Insolvenzverwalter, wissen also selbst nichts so genaues, außer das der Mandant tatsächlich weiter machen will und auch das noch bezahlen kann. Aber ich sehe hier keinen Ansatz wie wir beantragen können, dass dieses Verfahren noch nicht ruht, oder? :( :(

Oder kennt ihr noch etwas, das wir dagegen halten könnten? :(
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#2

28.03.2013, 10:14

Gar nichts, das ist gesetzliche Folge der Insolvenzeröffnung.
Eure Mandantin darf insoweit wegen § 80 InsO gar nix mehr bestimmen und sollte deshalb die Hände davon lassen.

Aber nun mal der Reihe nach, Eure Mandantin hat die erste Instanz gewonnen und ist Berufungsbeklagte der zweiten Instanz. Oder umgekehrt oder wie denn nun :kopfkratz
In verschiedenen Fallkonstellationen könnte man sich an den Insolvenzverwalter wenden und mal fragen, ob man nicht, weil man doch schon so gut eingearbeitet ist etc. pp. , das Mandat gleich weiterführen soll. Klappt nicht immer, aber öfters.
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#3

28.03.2013, 10:31

Hm...ok erstmal Danke. Dann müssen wir wohl doch ein Jahrzehnt auf unser Urteil warten... :(

Unsere Mandantin ist Klägerin und somit Berufungsbeklagte. (Hauptsache Klage nach eV).

Ich schätze an diesem Punkt sollte ich noch die Problematik erwähnen, dass Mandantin im Ausland sitzt, und zwar im Nicht-Europäischem Ausland. Wir haben inzwischen zwar mal ein paar offizielle Dokumente bei Ihr beantragt, aber stapfen hier noch ziemlich im Dunkeln.

Schon sehr ärgerlich, wenn man wenigstens Sicherheit zahlen könnte und dann trotzdem weiter machen dürfte... :cry: Ich denke der InsoVerwalter würde da auch mitmachen, dafür ist der Fall für die Mandantin zu wichtig, aber sowas weiß man ja erst, wenn der sich endlich mal meldet..
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#4

28.03.2013, 10:43

Ich bin immer noch nicht schlauer :kopfkratz . Drück Dich doch mal klar aus.

Also Eure Mandantin hat in der ersten Instanz gewonnen, dann habt ihr eine Sicherungsvollstreckung vorgenommen (erfolgreich :kopfkratz ) und nun läuft das Berungsverfahren, wo die Mandantin Berufungsbeklagte ist. Oder wie, ohne genauen Sachverhalt kann ich Dir leider nicht helfen.
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#5

28.03.2013, 11:02

[quote="Kanzleihund"]Also Eure Mandantin hat in der ersten Instanz gewonnen, dann habt ihr eine Sicherungsvollstreckung vorgenommen (erfolgreich :kopfkratz ) und nun läuft das Berungsverfahren, wo die Mandantin Berufungsbeklagte ist. /quote]

genau so ist es :)

Die Mandantin war Antragsstellerin im einstweiligen Verfügungsverfahren. Hiergegen wurde von der Antragsgegnerin Widerspruch eingereicht. Dann ging das Ganze in ein Hauptsacheverfahren über, in dem wir dann Klägerin waren. Nach Abschluss der I Instanz (Urteil erging in unserem Sinne wurde) KFB von uns beantragt, erlassen und vollstreckt. Geld liegt beim GVZ.

Die Beklagte der I Instanz hat Berufung eingelegt und wir waren somit in der II Instanz die Berufungsbeklagte.
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#6

28.03.2013, 12:09

Nur dann, wenn es noch Geld gibt, hat der Insolvenzverwalter ein Interesse daran, den Prozess weiterführen. Also informiere ihn und frage an, ob er Euch nicht weiter beauftragen will. Wenn es zum Beispiel nur noch darum gegangen wäre, das Geld wieder zurückzuholen, hätte er sich zurück gelehnt und mit den Schuldern gezuckt.
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