außergerichtliche Schuldenbereinigung

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ellimorelli
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#1

04.01.2013, 09:46

:wink1 Hallo ihr Lieben!

Ich fang am 16. diesen Montas in einer neuen Kanzlei an. Darüber bin ich sehr froh und gleichzeitig ab ich Bammel.

Naja jedenfalls wurde mir bei der Vertragsunterzeichnung noch nebenbei gesagt, dass der RA für den ich überwiegend arbeiten werde außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren macht. Ich hab davon absolut keine Ahnung und hatte damit auch noch nie was zu tun, das hab ich aber auch gleich der neuen Kanzlei gesagt. Also Antwort bekam ich, dass das nicht schwierig sei und mir das gezeigt werden würde.

Aber ich wollte mich halt schon mal im Vorfeld schlau machen und daher meine Bitte und Frage, ob mir dazu jemand was sagen oder beibringen kann?
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schneewittchen1984
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#2

04.01.2013, 10:02

@ Elli: Wir machen hier auch Schuldenbereinigungsverfahren: brauchst echt keine Bammel haben, ist ganz leicht. :knutsch

Was willst denn wissen? Bei uns läuft das so ab, dass der Schuldner zu uns kommt, uns Unterlagen zu seinen Gläubigern bringt und Angaben zur persönlichen (verheiratet, Kinder) und finanziellen Situation (lfd. Einkommen, lfd. Ausgaben, unterhaltspflichtige Personen, evtl. Vermögenswerte - sind diese pfändungsgeschützt oder können verwertet werden?) macht (natürlich dann mit Nachweis: Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Grundbuchauszug, Fahrzeugschein).

Wir schreiben die Gläubiger dann im 1. Schritt an, informieren die über das geplante Insolvenzverfahren und bitten Sie, uns ihre aktuellen Forderungsaufstellungen zukommen zu lassen. Wenn wir die dann alle haben (was sich teilweise leider ziemlich hinzieht), wird von mir das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erstellt, das heißt jeder Gläubiger wird einzeln, aufgeteilt mit Hauptforderung, Zinsen, Kosten zur Akte genommen und dann ein Zahlungsplan an die Gläubiger ausgearbeitet. Der hängt dann natürlich davon ab, ob und in welcher Höhe der Schuldner Raten erbringen kann, ob eben verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind, etc. pp. Und dieser Zahlungsplan wird unter Fristsetzung an die Gläubiger gesandt mit der Bitte um Zustimmung.

Stimmt auch nur ein Gläubiger nicht zu (wobei hier auch keine Reaktion als Ablehnung gilt), ist der außergerichtliche Plan gescheitert. Dann kommt entweder in Betracht, den "alten" Zahlungsplan zu überarbeiten und den Gläubigern einen verbesserten Plan anzubieten oder dann in das gerichtliche Verfahren zu gehen. Das hängt dann davon ab, wie viele Gläubiger sich nicht gemeldet/abgelehnt haben.

Dann erstellt ihr vermutlich noch den Insolvenzantrag für den Mandanten. Das ist nur n bissi Papierkrieg, aber machbar.

Das ist schon das ganze Hexenwerk. :lol:
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ellimorelli
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#3

04.01.2013, 10:09

ich will alles wissen :smile: aber deine Infos helfen mir schon mal weiter. Wie macht man denn so einen Zahlunsplan. Kann man das pauschal überhaupt sagen?
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schneewittchen1984
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#4

04.01.2013, 10:17

Nein, so pauschal kann man das nicht sagen. Das hängt - wie gesagt - vom Schuldner ab, ob Vermögenswerte vorhanden sind, ob und wie viel Einkommen und unterhaltsberechtigte Personen da sind, wie hoch die Schulden sind, wie viele Gläubiger vorhanden sind, in welcher Höhe Raten und evtl sogar Sonderzahlungen gezahlt werden können, was für Sonderregelungen vereinbart werden sollen, etc. Je nach dem wird eine Quote errechnet und jeder Gläubiger erhält dann einen quotenmäßigen Anteil an den monatlichen Raten. Und das klingt jetzt komplizierter, als es ist und macht dir vielleicht eher noch mehr Sorgen :lol: , deswegen würd ich vorschlagen:


Schau einfach mal, was die dir so erzählen und beibringen, Elli! Es ist aber alles recht einfach.
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Silberkotelett
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#5

04.01.2013, 10:26

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist wirklich gut zu schaffen und vor allem auch eine recht interessante Tätigkeit.

Wichtig ist dabei immer eine Art "Checkliste", die Du vermutlich von Deiner Kanzlei erhalten wirst und die die Abläufe und die interessierenden Fragen an den Schuldner abbildet. Zu den Inhalten, die beim Schuldner abgefragt werden müssten, dürfte vorab ein Blick in das amtliche Formular für einen Insolvenzantrag von Verbrauchern nebst Hinweisen helfen, das im Justizportal ( www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf ) veröffentlicht ist.

btw: Viel Spaß & Erfolg in der neuen Kanzlei!
Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius)
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#6

24.02.2016, 12:58

Vielleicht kann ich hier mal anhängen:

Ich mache des öfteren Schuldenbereinigungsverfahren. Allerdings laufen diese immer über Beratungshilfe. Im vorliegenden Fall sollte das auch so sein, allerdings hat die Mandantin es versäumt, einen zu beantragen. Des weiteren habe ich es versäumt, sie daran zu erinnern, weil ich schon genug damit zu tun hatte, die Unterlagen zu sichten und von ihr alles für den Fall zu erhalten. Der Plan ist gescheitert und wir haben den Antrag fürs Gericht gefertigt. Insoverw. ist ein anderer RA. Aus 38 InsO ergibt sich ja quasi, dass unsere Rechnung Insoforderung ist und zur Tabelle angemeldet wird. Ist das wirklich so und warum ist das so?

Mich nervt es gerade wirklich, dass mir das nicht aufgefallen ist.

Wie wird das denn bei Euch sonst gehandhabt? Rechnet Ihr das gleich ab? Denn nach Erstellung des Nullplans kann es ja schon zu spät sein...

Danke!
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#7

24.02.2016, 17:21

das meiste sind eh Nullrunden ;-)
Ja du bist Insolvenzgläubiger da eure Forderung logischerweise vor Eröffnung entstanden ist, leider. Also auf alle Fälle immer vorher abrechnen, gleich wenn ihr den Plan erstellt bzw. die Anfrage an die Gläubiger schickt, dass sie euch die offenen Forderungen nennen sollen, so mache ich das
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#8

01.03.2016, 12:04

Super, danke, ich werde es mir für die Zukunft merken. War mir eh klar, ergibt sich ja auch aus der InsO. Aber trotzdem ziemlich unlogisch gedacht... Da muss man ja ständig hinter her sein, sonst fällt man noch in die 3-Monats-Frist mit rein und darf zurückzahlen. Blöd.
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#9

01.03.2016, 23:05

Ra Kosten unterliegen eigentlich nicht der Anfechtung. Habe zumindest noch keinen Fall gesehen.
Oder lasst es euch bar geben.
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Summerof77
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#10

02.03.2016, 09:03

Ich schon. RA-Kosten aus einer Zwangsvollstreckung. GV hat Geld beigetrieben, welches nur noch auf die RA-Kosten entfiel und wir mussten es zurückzahlen. Aber vielleicht weil es bereits tituliert war...wer weiß. Ich werde in meiner nächsten Sache diesen Umstand auf jeden Fall berücksichtigen. Ich habe den gleichen Fall gerade wieder, wobei ich davon ausgehe, dass der Mandant die Sache ohne Inso hinbekommt, aber sicher ist sicher. Wenn ich alle Fokos vorliegen habe, werde ich dem Mandanten eine Rechnung zukommen lassen. Das passiert mir nicht wieder. Danke!
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