Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
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Dann lag ich ja gar nicht so falsch - aber unser Buchhalter hat mich ganz wuschig gemacht
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Ich hab da auch mal ne Frage zum Insolvenzverfahren:
Wir haben eine Forderung aus einem Rettungsdiensteinsatz. Der mittlerweile verstorbene Schuldner war privat krankenversichert. Fällt der eventuell von der Krankenversicherung oder Beihilfe erstattete Betrag komplett in die Insolvenzmasse oder kann ich dafür auch abgesonderte Befriedigung beantragen?
Viele Grüße vom Mahnwesen
Wir haben eine Forderung aus einem Rettungsdiensteinsatz. Der mittlerweile verstorbene Schuldner war privat krankenversichert. Fällt der eventuell von der Krankenversicherung oder Beihilfe erstattete Betrag komplett in die Insolvenzmasse oder kann ich dafür auch abgesonderte Befriedigung beantragen?
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- mücki
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Wir haben das Problem mit den doppelten Forderungsanmeldungen bei uns ganz einfach gelöst und ein Datenmanagementsystem eingeführt. Somit kann das Original immer ohne Probleme zum Gericht gegeben werden und wir haben hier trotzdem noch ein "Exemplar" zur Verfügung
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Off Topic!
@mücki: Wie kann ich mir das System denn vorstellen?
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Hm, keine Ahnung, ob meine Frage jetzt unbedingt hierher paßt, aber ich find keinen besseren alten Fred...
Wenn das schriftliche Verfahren angeordnet wurde und ich durch "insolvenzbekanntmachungen.de" sogar rechtzeitig auf einen Schuldner gestoßen bin, daß ich noch anmelden konnte, kann ich doch noch vor dem Prüftermin einen Antrag auf Versagung der RSB hinterherschicken, oder?
Ich mein', wenn wir im außergerichtlichen Versuch wenige Monate vorher zustimmen und kriegen keinen Eröffnungsbeschluß und keine Mitteilung vom Treuhänder, ist doch die Wahrscheinlichkeit recht groß, daß wir nicht angegeben worden sind. Oder könnte es dafür noch andere Gründe geben?
Wenn das schriftliche Verfahren angeordnet wurde und ich durch "insolvenzbekanntmachungen.de" sogar rechtzeitig auf einen Schuldner gestoßen bin, daß ich noch anmelden konnte, kann ich doch noch vor dem Prüftermin einen Antrag auf Versagung der RSB hinterherschicken, oder?
Ich mein', wenn wir im außergerichtlichen Versuch wenige Monate vorher zustimmen und kriegen keinen Eröffnungsbeschluß und keine Mitteilung vom Treuhänder, ist doch die Wahrscheinlichkeit recht groß, daß wir nicht angegeben worden sind. Oder könnte es dafür noch andere Gründe geben?
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Versagung der Restschuldbefreiung kann man doch nicht im Prüftermin beantragen. Oder stehe ich gerade hitzebedingt auf dem Schlauch.
Also ich würde mal beim Insolvenzverwalter fragen, ob ihr angegeben wurdet. Das ihr keinen Eröffnungsbeschluss bekommen habt, kann von schussliger Refa beim Eintippen der Gläubiger bis zu kriminellen Postboten alles bedeuten.
Also ich würde mal beim Insolvenzverwalter fragen, ob ihr angegeben wurdet. Das ihr keinen Eröffnungsbeschluss bekommen habt, kann von schussliger Refa beim Eintippen der Gläubiger bis zu kriminellen Postboten alles bedeuten.
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Im Schlußtermin, oder?
Und wie waren noch mal gleich die Fristen?
1 Monat nach Eröffnung Anmeldeschluß
1 Monat danach Prüfung
und Schluß?
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Hallo,
mir tut sich gerade mal wieder eine neue Frage auf:
Wollt ihr eine exakte Zinsberechnung für jeden einzelnen verzinsten Betrag oder reicht euch in der Aufstellung der Zinsbetrag in Summe zu jedem verzinsten Betrag?
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Wollt ihr eine exakte Zinsberechnung für jeden einzelnen verzinsten Betrag oder reicht euch in der Aufstellung der Zinsbetrag in Summe zu jedem verzinsten Betrag?
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