Forderungsanmeldung gegen Inhaber Restaurant

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Refa_2023
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#1

24.04.2024, 13:00

Hallo,

folgendes Problem: wir vertreten eine GmbH und möchten jetzt eine Forderung gegen einen Restaurantinhaber anmelden (Insoverfahren wurde über sein Privatvermögen eröffnet). Ich habe hier in der Kanzlei leider keinen der mir weiterhelfen kann.

Ich habe zwei Rechnungen, die vom Schuldner nicht bezahlt wurden. Es ist kein Titel vorhanden. In einer Rechnung wurden bereits Mahngebühren eingerechnet. Ich würde jetzt die Rechnungsbeträge der Rechnungen zusammenrechnen (inkl. Mahnkosten) und das als HF angeben. Die Zinsen würde ich gesondert berechnen und ebenfalls zusammenrechnen. Muss man das dem Insoverwalter gesondert aufschlüsseln, dass man die beiden Rechnungen zusammengerechnet hat?

Zinsen bekomme ich nur 5% oder? Ich bin mir nicht sicher, da der Schuldner ja im Namen des Restaurants handelte. Es geht übrigens um eine Reparaturrechnung, da im Restaurant eine Leitung kaputt war.
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#2

24.04.2024, 13:05

ne, lieber beide Rechnungen als einzelne HF angeben damit der Verwalter das auch nachvollziehen kann. Bei b2b gibt es eigentlich 9% aber nur bis Eröffnung
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Refa_2023
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#3

24.04.2024, 13:22

Danke für die schnelle Hilfe. Wenn das Insoverfahren am 11.1. eröffnet wurde könnte ich dann also Zinsen bis 10.1. berechnen?
Und jetzt noch eine ganz blöde Frage: wir haben lediglich den Auftrag bekommen, dass wir die Forderung für Mdt anmelden sollen. Dann gebe ich das Honorar für diese Tätigkeit ebenfalls in der Forderungsanmeldung an?
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#4

24.04.2024, 13:47

meine letzte Frage hat sich geklärt, habe einen alten Beitrag dazu gefunden :) Danke nochmal!
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paralegal6
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#5

24.04.2024, 14:05

Zinsen 1 Tag vor IE und Honorar nein da nach IE entstanden
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