Insolvenzanfechtung bzgl. Ratenzahlung Schuldner
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Bist Du nicht. Geht jetzt aber ganz tief in die Untiefen der Insolvenzanfechtung. Hintergrund der Rückforderung ist, dass ein Gläubiger noch Zahlungen bekommt und die anderen Gläubiger leer ausgehen. Wenn nun der Schuldner etwas weggibt, auf das die anderen Gläubiger wegen Unpfändbarkeit keinen Zugriff haben, fehlt es an dieser Benachteiligung. Dann gibt es keine Insolvenzanfechtung / Rückforderung.
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So. Und das könnte ich doch dem rückfordernden Verwalter doch unter Vorlage der letzten Vermögensauskunft doch nachweisen, daß der Schuldner eben nur ALG2 bekommt.Kanzleihund hat geschrieben:Wenn nun der Schuldner etwas weggibt, auf das die anderen Gläubiger wegen Unpfändbarkeit keinen Zugriff haben, fehlt es an dieser Benachteiligung. Dann gibt es keine Insolvenzanfechtung / Rückforderung.
Oder nicht?
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Das musst Du gar nicht nachweisen. Du musst den Insolvenzverwalter nur auffordern, dass er Dir das Gegenteil beweist. In etwa: "Wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Nachweis der obj. Gläubigerbenachteiligung erbracht. Wir weisen darauf hin, dass Sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast tragen." Und tschüssi.
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