Hallo,
leider schlägt mal wieder eine ältere Akte meiner Vertretung auf.
Es wurde eine Forderungsanmeldung gemacht, allerdings nicht mit allen Kosten und Zinsen usw.
Jetzt habe ich vom Gericht den Tabellenauszug erhalten und festgestellt, dass hier einiges fehlt.
Kann ich jetzt noch eine korrigierte Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter schicken?
Die nächste Frage ist dann noch, die Forderung wurde für den Ausfall festgestellt. Wann muss ich den Nachweis über den Forderungsausfall beim Insolvenzverwalter einreichen? Kann ich das sofort nach Erhalt des Tabellenauszuges machen?
Danke schon mal!
korrigierte Forderungsanmeldung nach Feststellung möglich
Du kannst noch eine weitere Anmeldung einreichen. Korrektur der alten ist nur nach unten möglich, also reduzieren. Erhöhen geht nicht.
Da musst du halt abwägen, ob es so viel ist und, wenn schon eine Quote absehbar ist, es sich lohnt, die Differenz noch anzumelden und dafür die Gebühr von 15 € (sind es noch 15?) in Kauf zu nehmen.
Den Ausfall teilst du am Besten so schnell wie möglich mit.
Da musst du halt abwägen, ob es so viel ist und, wenn schon eine Quote absehbar ist, es sich lohnt, die Differenz noch anzumelden und dafür die Gebühr von 15 € (sind es noch 15?) in Kauf zu nehmen.
Den Ausfall teilst du am Besten so schnell wie möglich mit.