Jobcenter über Inso-Verfahren informieren?

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Inso-Tante
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#1

13.01.2014, 11:43

Hallo,
und gleich nochmal eine Frage :pfeif

Bislang haben wir nur den Arbeitgeber, nicht die Agentur für Arbeit über das Inso-Verfahren informiert, wenn das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze lag.
Ich möchte das ändern, in der Hoffnung, dann in einigen Fällen schneller mitzubekommen, wenn jemand keine Leistungen mehr bezieht, weil er einen neuen Job hat.

Nun frage ich mich, ob ich auch den Jobcenter bei Leistungen nach dem SGB II anschreiben sollte. Wie handhabt ihr das?
LG von der Inso-Tante
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Kanzleihund
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#2

13.01.2014, 13:49

Tun wir, weil BigBossVerwalter das so angeordnet haben. Halte ich aber glatt für die Katz', weil ich noch niemals einen Jobcenter hatte, der mir das Ende des Leistungsbezugs angezeigt hat.
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#3

13.01.2014, 13:56

Danke Dir für Deine Antwort.
Wie halten es die anderen? Würde mich noch über weitere Antworten freuen.
LG von der Inso-Tante
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#4

13.01.2014, 16:23

Wir haben das auch immer gemacht, könnt mich aber auch nicht dran erinnern, dass jemals die Meldung kam, dass der Schuldner jetzt wieder selbst verdient...
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#5

13.01.2014, 22:07

Hm....mal schauen, ich glaube, ich werds einfach mal einführen, dann hab ich jedenfalls nichts versäumt.
LG von der Inso-Tante
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