Insolvenzverwalter verliert Forderungsanmeldung

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Pitt
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#1

11.12.2013, 15:57

Für mich ist heute Montag:
Heute ruft mich ein Insolvenzverwalterbüro an und teilt mit, man habe unsere Forderungsanmeldung verloren :shock: . Die angemeldete Forderung beträgt 80.000,00 €, es wurden 4 Original-Titel + 11 Anlagen und eine 6-seitige Forderungsaufstellung zweifach beigefügt. Jetzt ist alles weg. Heute muss alles beim AG angemeldet werden, der Insolvenzverwalter wird jetzt die Forderung bestreiten, weil die Belege, die er verloren hat, fehlen und die Forderung somit nicht nachgewiesen wurde. Zunächst war ich davon ausgegangen, dass wir Kopien der Titel geschickt haben, nach Blick in die Akte stellt sich heraus, dass es die Originale waren. Der Azubi des Insolvenzverwalters, der die Forderungsanmeldungen eingetragen hat, hat aber das Häkchen bei "Titel in Kopie vorgelegt" gesetzt. Der Insolvenzverwalter fragt jetzt, ob ich sicher bin, dass ich die Originale geschickt habe. JA! Ich bin sicher. Was soll ich denn jetzt machen? Beim Insolvenzschuldner ist nix zu holen, er hat bereits Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Mit dem Insolvenzverwalter bin ich so verblieben, dass ich jetzt erst mal alles noch einmal kopiere. Angeblich will er noch mal den Azubi mit der Durchsuchung beauftragen. Bleibt unser Mdt. dann auf den Kosten für eine zweite Ausfertigung der Titel sitzen?
Eve80
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#2

11.12.2013, 17:08

Jetzt muss ich mal blöd nachfragen:

Forderungsanmeldung war da, ist eingegeben (sonst wär das Häkchen ja nicht drin) und die Papieranmeldung haben sie verloren. Forderung wird jetzt bestritten, weil die Belege nicht da sind. Ihr habt vermutlich die Titel im Original hingeschickt, die sind jetzt aber futsch.

Warum willst du zweite Ausfertigungen der Titel anfordern?

Ihr werdet ja vermutlich eine Kopie eurer Anmeldung gemacht haben? Dann schick Kopien der Titel hin, die reichen vollkommen aus, Vorlage von Original-Titeln ist nicht Pflicht.
Inso-Tante
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#3

11.12.2013, 20:46

So würd ich es auch machen. Einfach die Kopien hinschicken. Vermutlich wird erstmal bestritten, da im Augenblick die Unterlagen nicht vorliegen und der Insolvenzverwalter grad nicht überprüfen kann, ob das so richtig ist, was ihr da angemeldet habt. Wenn die Kopien dann vorliegen kann er das ja nachprüfen und wird dann vermutlich das was festzustellen ist feststellen. Du brauchst keine Originale. Sollte zwar nicht vorkommen sowas, aber wir sind ja alle nur Menschen und wenn Du Kopien in Eurer Akte hast ist vermutlich alles gut.
LG von der Inso-Tante
Pitt
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#4

12.12.2013, 07:34

Ja, Kopien sind noch vorhanden und die Anmeldung + Forderungsaufstellung habe ich gestern vorab zum Insolvenzverwalter gefaxt. Titel und Belege muss ich noch mal kopieren. Gut zu wissen, dass die Kopien für den Insolvenzverwalter ausreichen. Ich hatte die Befürchtung, dass er später noch die Vorlage der Original-Titel verlangen könnte. DANKE!
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Morgenmuffel
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#5

12.12.2013, 07:57

Es gibt sogar ein BGH-Urteil dazu, dass die Vorlage von Original-Titeln nicht nötig ist. Wenn Du es brauchst, sag Bescheid, dann such ich es grad raus :?
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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#6

12.12.2013, 08:33

Danke Morgenmuffel! Es wäre prima, hier notfalls die BGH-Entscheidung zur Hand zu haben, aber nur wenn es Dir nicht zu viel Mühe macht!
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Morgenmuffel
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#7

12.12.2013, 08:41

BGH, Urteil vom 01.12.2005, Az.: IX ZR 95/04:
Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus.

Bitte schööööön
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#8

12.12.2013, 08:46

DANKE :knutsch !!!
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