Hallihallo,
Hab mal eine Frage:
Unser Schuldner hat ein Inso-Verfahren eingeleitet. Wir haben unsere Forderungen angemeldet, wurden auch anerkannt.
Dann hat er Restschuldbefreiung beantragt. Nun hat die Auskunft bei insolvenzbekanntmachungen.de ergeben, dass das Inso-Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt wurde.
Heißt das, dass ich weiterhin aus dem Titel vollstrecken kann (also die nächsten 30 Jahre). Is ja eigentlich von Nachteil für den Schuldner wa?
für die Antworten
Folgen Masseunzulänglichkeit
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Ist von Nachteil. Wenn der Insolvenzverwalter schon die vorrangigen Masseverbindlichkeiten nicht zahlen kann, wird es für die nachrangigen Insolvenzgläubiger auch nichts geben.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")