Folgen Masseunzulänglichkeit

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Annabella
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#1

16.08.2012, 11:34

Hallihallo,

Hab mal eine Frage:

Unser Schuldner hat ein Inso-Verfahren eingeleitet. Wir haben unsere Forderungen angemeldet, wurden auch anerkannt.
Dann hat er Restschuldbefreiung beantragt. Nun hat die Auskunft bei insolvenzbekanntmachungen.de ergeben, dass das Inso-Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt wurde.

Heißt das, dass ich weiterhin aus dem Titel vollstrecken kann (also die nächsten 30 Jahre). Is ja eigentlich von Nachteil für den Schuldner wa?

:thx für die Antworten
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Bino
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#2

16.08.2012, 13:23

Da kannst Du Einiges unter der Bild zu finden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Kanzleihund
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#3

16.08.2012, 20:44

Ist von Nachteil. Wenn der Insolvenzverwalter schon die vorrangigen Masseverbindlichkeiten nicht zahlen kann, wird es für die nachrangigen Insolvenzgläubiger auch nichts geben.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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