Hallo foreno,
wie die Überschrift schon sagt: wir haben hier ein Verfahren, bei dem bei unserem Mandanten der Vorstand gewechselt hat.
Müssen wir dem Gericht den Namen des neuen Vorstands mitteilen?
Heißt es dann im Urteil 'XXX, vertr. d. d .Vorstand Vorname Nachname ./. ...' oder einfach 'XXX, vertr. d. d .Vorstand ./. ...'?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten...
Vorstandswechsel dem Gericht mitteilen?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Müssen ist relativ. Seit Ihr Kläger oder Beklagte? Wenn Ihr selbst Kläger seid und den Vorstand in der Klage angegeben habt, würde ichs machen. Wenn die Gegenseite geklagt hat, schau, ob der Vorstand angegeben wurde (mache ich z.B. nicht, sondern schreibe immer nur "vertr.d.d. Vorstand"). Wenn da keine Namen angegeben sind, würde ich mir die Arbeit sparen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.