Definitiv nein - das ist unhöflich (wie ich das nenne, schreib ich lieber nicht auf).
Mandant spricht nicht mehr mit uns
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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naja, dann muss (+darf) er halt keine Rechnungen mehr zahlen und ihr müsst die Forderung anmelden, unhöflich hin oder her
- Anahid
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Bei laufenden Verfahren ist das Gericht über die Insolvenz des Mandanten zu informieren und dann wird sich wohl der Insolvenzverwalter kümmern müssen, ob er die Verfahren aufnimmt oder nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- paralegal6
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Zwischen Antrag und Eröffnung kann aber schon einge ganze Zeit liegen. Für die Schuldner ist deren Teil meist schon mit dem Antrag erledigt aus deren Sicht. War ja jetzt nur eine Idee, keine Ahnung ob das hier zutrifft