Hallo zusammen,
das Gericht hatte die Kosten festgesetzt auf 447,00€ zzgl. Zinsen i.H.v. 5%-Punkten üdB seit dem 20.07.2023
Unser Mdt. hat den Betrag am 17.10.2023 bez.
Die Gegenseite hat Erinnerung eingelegt und somit wurde der KFB dahingehend abgeändert, dass der festgesetzte Betrag nun bei 647,00€ liegt
Wie verhält es sich nun mit den Zinsen? Muss unser Mdt die restlichen 200,00€ zzgl. Zinsen i.H.v. 5%-Punkten üdB seit dem 20.07.2023 oder seit dem 17.10.2023 bezahlen? Ich blick da irgendwie nicht mehr durch
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Zinsen abgeänderter KFB
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Wenn der KFB geändert worden ist, ist auf den nunmehrigen KFB abzustellen und aus diesem die Zinsberechnung, also hier aus: 647,00 EUR, vorzunehmen.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Danke für deine Antwort.
Also dann die Zinsen aus 647,00€ seit dem 20.07.2023? Aber was ist mit den Zinsen, die der Mdt. aus 447,00€ bezahlt hat? Zahlt er dann nicht doppelt?
Sorry, ich bin einfach verwirrt!
Also dann die Zinsen aus 647,00€ seit dem 20.07.2023? Aber was ist mit den Zinsen, die der Mdt. aus 447,00€ bezahlt hat? Zahlt er dann nicht doppelt?
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Bereits geleistete Zahlungen zieht ihr natürlich ab
Gruß
Oli
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- Anahid
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Machst Du Dir in solchen Fällen keine Forderungsaufstellung?
Ansonsten ist der Fall hier eigentlich einfach.
447,00 € wurden bereits vor Beginn der Verzinsung gezahlt; entsprechend kann nur noch der Restbetrag und damit 200,00 € ab dem Zinsbeginn und damit ab dem 20.07.2023 von der Gegenseite gefordert werden/ist von dem Mandanten zu zahlen.
Ansonsten ist der Fall hier eigentlich einfach.
447,00 € wurden bereits vor Beginn der Verzinsung gezahlt; entsprechend kann nur noch der Restbetrag und damit 200,00 € ab dem Zinsbeginn und damit ab dem 20.07.2023 von der Gegenseite gefordert werden/ist von dem Mandanten zu zahlen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.