ich arbeite so gar nicht im Notariat und bin mit der Frage einer Bekannten überfordert:
Sie hat die Betreuung für ihren Ehemann übernommen und dafür jetzt vom Betreuungsgericht eine Rechnung über Jahresgebühr Nr. 11101 Anl.1 GNotKG sowie SV-Entschädigung Nr. 31005 Anl. 1 GNotKG erhalten.
Die erste Gebühr berechnet sich offenbar nach dem Vermögen des Betreuten und wirft Fragen auf:
Wofür zahlt man diese Kosten, wenn das Betreuungsgericht gleichzeitig (mündlich) mitgeteilt hat, die Ehefrau müsse keine Rechenschaftsberichte - die das Gericht ja dann zu prüfen hätte - einreichen?
Wie verhält es sich denn, wenn die Eheleute ohne Ehevertrag alles gemeinsam besitzen? Müsste dann nicht der Wert halbiert werden?
Ich wäre für fachkundige Hilfe sehr dankbar.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)