Gebühr für Korrespondenzanwalt???

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Suse
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#11

27.09.2007, 12:43

Ich stimme Tine voll zu
LG, Ela
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Curry
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#12

27.09.2007, 12:43

Ja genau, ihr seid Terminsvertreter und du kannst die 3401 und die 3402 abrechnen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#13

27.09.2007, 12:45

Hab ich doch im ersten Beitrag bereits geschrieben ;)
Lulumaus
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#14

27.09.2007, 12:46

Super vielen dank... ist einleuchtend aber habe die Stelle im RVG nicht gefunden :oops:
Suse
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#15

27.09.2007, 12:53

Stine, du hast in deinem ersten Beitrag eine 1,2 Terminsgebühr nach 3104 aufgeführt. Es ist aber eine nach 3402
LG, Ela
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Curry
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#16

27.09.2007, 12:55

Naja, richtigerweise muss man auch beide Nummern angeben. Also 3100/3401 und 3104/3402.
Curry

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StineP

#17

27.09.2007, 13:02

danke, Curry =)

Im really so sorry.
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Pepsi
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#18

27.09.2007, 13:55

Verkehrsanwalt ist kein anwalt in einer Verkehrssache, sondern ein anderes wort für Korrespondenzanwalt

übrigen das Wort UBV sollte man auf keinen Fall benutzen, das ist zu uneindeutig

@Lulumaus: Anwälte kennen sich mit Gebührenrecht nicht aus! glaube nie einem RA in solchen Sachen ;-)
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