Frist für Einleitung des Hauptsacheverfahrens?
Verfasst: 19.09.2007, 10:54
Die Gegenseite hat gegen unseren Mandanten (einen Verein) eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beim ArbG eingereicht. Erste Instanz haben wir gewonnen. In der zweiten Instanz vorm LAG haben wir nun verloren, die Revision ist gem. § 72 Abs. 4 ArbGG nicht zugelassen.
Nichtzulassungsbeschwerde kommt mir hier spanisch vor, müsste man jetzt nicht das Hauptsacheverfahren einleiten? Wenn ja, binnen welcher Frist?
Stehe gerade total auf dem Schlauch ...
Nichtzulassungsbeschwerde kommt mir hier spanisch vor, müsste man jetzt nicht das Hauptsacheverfahren einleiten? Wenn ja, binnen welcher Frist?
Stehe gerade total auf dem Schlauch ...