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Urheberrecht im Internet

Verfasst: 11.09.2007, 09:43
von StineP
Ich bin gestern über einen Artikel gestolpert, in dem stand, dass man bei ebay oft von RAen angeschrieben wird, weil Urheberrechte verletzt werden.. Jetzt frag ich mich als Nicht-Experte auf diesem Gebiet, wann genau das Urheberrecht greift. Auch wenn man einen gebrauchten Gegenstand eines namhaften Herstellers versteigert?? Wäre schön, wenn jemand mir da konkrete Informationen liefern könnte.

Verfasst: 11.09.2007, 09:53
von Tippse84
Wir haben gerade so einen Fall im Büro! Wir vertreten einen Modefilialist. Gegenseite versteigert angebliche Neuware zum Dumpingpreis!!! Unsere Mandantschaft fragt sich natürlich 1. wo kommt die Ware her?? 2. Wie kann der die Sachen so günstig verkaufen.

Die Schwierigkeit besteht jetzt wohl nur darin, dem Gegner nachzuweisen, dass er nicht privat die Sachen verkauft, beispielsweise Sachen die ihm nicht passen oder gefallen etc. sondern das es ins Gewerbliche geht.

Mal sehen wie sich der Fall jetzt entwickelt...

Verfasst: 11.09.2007, 09:56
von Teddybär14
Haben auch grad solch einen Fall:

Der Mandant hat ein Foto reingestellt, hier geht es wohl um die Verletzung von Copyright.
Musste Unterlassungserklärung unterzeichnen

Verfasst: 11.09.2007, 10:14
von StineP
Also wäre man rechtlich abgesichert, wenn man eigene Fotos schießt und beweisen kann, dass man privat verkauft, ja? Dann verletze ich keine Urheberrechte an Fotos und auch nicht an der Ware an sich?

Find ich echt super, dass es hier Leute gibt, die das im Büro wirklich auch als reale Fälle haben.

Verfasst: 11.09.2007, 10:37
von Master24
Also grundsätzlich sehe ich darin kaum Probleme, wenn man jetzt einmal irgendeinen Artikel eines namhaften Herstellers verkauft. Wenn man etwas verkaufen will, ist es doch für beide Vertragsparteien enorm wichtig, dass sie wissen, um was es geht. Man sollte eben nur nicht ständig die immer gleichen Artikel zu Schleuderpreisen verscherbeln, das ist dann schon sehr auffällig.

Wir haben hier eine junge Frau vertreten, die über eBay mehrfach den gleichen Artikel anbot und sodann verklagt wurde...

Lieben Gruß
Master24

Verfasst: 11.09.2007, 12:07
von Tippse84
Es ist ja nicht verboten Artikel von namhaften Herstellern bei ebay etc. zu verkaufen oder zu versteigern.

Für unsere Mandantschaft ist es nur wichtig zu wissen, woher die Gegenseite die Sachen hat.

Unsere Gegenseite verkauft die Artikel als Neuware. Allerdings wesentlich günstiger als sie im Laden zu kaufen sind. D. h. er muss irgendwie an die Sachen rankommen und er wird nicht in den Laden gehen und sie zu regulären Preisen kaufen um sie dann ungetragen billiger wieder zu verkaufen.

Möglich wäre das es beispielsweise 1b-Ware ist. Diese müsste dann aber als solche gekennzeichnet sein!!!

Verfasst: 11.09.2007, 13:57
von Master24
Viel interessanter finde ich, dass es angeblich Anwälte geben soll, die selbständig und ohne Auftrag auf der Suche nach solchen Angeboten sind, um dann abzumahnen. Kommt aus dem BGB und nennt sich Geschäftsführung ohne Auftrag und bei Obsiegen muss die Gegenseite ja zahlen...

Na ja, viel Unfug, viel Unfug...

LG
Master24

Verfasst: 11.09.2007, 14:10
von advocatus diaboli
Wenn der Anwalt nur vortäuscht, im Auftrage eines Mandanten/Wettbewerbers abzumahnen, wäre das nicht nur Unfug, sondern kriminell! Das kann ich mir kaum vorstellen, daß es das gibt. :lol:

Verfasst: 11.09.2007, 14:16
von StineP
Doch, gibt es wohl... hab ich gestern grad in dr Zeitung gelesen...

Verfasst: 11.09.2007, 14:42
von advocatus diaboli
[ironie]
Ich kann es kaum glauben, daß ein Anwalt zu sowas fähig ist! :o
[/ironie]