Geschäftsgebühr für Geltendmachung eigene Gebührenansprüche?
Verfasst: 30.05.2018, 14:56
Hallo zusammen
zu uns kam eine Mandantin mit folgender Problematik:
Sie hatte einen RA beauftragt, welcher eine - sagen wir mal - interessante Gegenstandswertbestimmung durchgeführt hat.
Sie hat ihn also auf die Wertbestimmung angesprochen (und auch noch auf die Höhe der geltend gemachten GG - was daraufhin auch reduziert wurde). Er hat 50.000 € angesetzt, die Gegenseite machte 23.000 € geltend, und er erklärte ihr, dass er vermutet habe, dass die Gegenseite noch weitere 27.000 € geltend machen würde
Jetzt kam sie zu uns und hat uns auch die "Mahnung" des vorigen RA vorgelegt. Abgesehen davon, dass der RA nun 14 % Verzugszinsen geltend macht (welche wir erstmal bestreiten werden, das soll er mal schön nachweisen), hat er für diese Mahnung noch mal eine 1,3 GG aus dem Wert seiner Rechnung geltend gemacht.
Wir sind der Meinung, dass das nicht korrekt ist - die Gebühr könnte doch nur geltend gemacht werden, wenn er z.B. einen anderen RA beauftragt, welcher diese Gebühr berechnet.
Ich habe hier jetzt auch im Forum schon eine Weile gesucht und bin mir sicher, dass es dazu schon Threads gab, aber ich habe nichts finden den können.
Könnt ihr mir helfen? Oder zumindest nochmal sagen, wo ich evtl. was dazu finde?
Schon mal vielen Dank und bis später
zu uns kam eine Mandantin mit folgender Problematik:
Sie hatte einen RA beauftragt, welcher eine - sagen wir mal - interessante Gegenstandswertbestimmung durchgeführt hat.
Sie hat ihn also auf die Wertbestimmung angesprochen (und auch noch auf die Höhe der geltend gemachten GG - was daraufhin auch reduziert wurde). Er hat 50.000 € angesetzt, die Gegenseite machte 23.000 € geltend, und er erklärte ihr, dass er vermutet habe, dass die Gegenseite noch weitere 27.000 € geltend machen würde
Jetzt kam sie zu uns und hat uns auch die "Mahnung" des vorigen RA vorgelegt. Abgesehen davon, dass der RA nun 14 % Verzugszinsen geltend macht (welche wir erstmal bestreiten werden, das soll er mal schön nachweisen), hat er für diese Mahnung noch mal eine 1,3 GG aus dem Wert seiner Rechnung geltend gemacht.
Wir sind der Meinung, dass das nicht korrekt ist - die Gebühr könnte doch nur geltend gemacht werden, wenn er z.B. einen anderen RA beauftragt, welcher diese Gebühr berechnet.
Ich habe hier jetzt auch im Forum schon eine Weile gesucht und bin mir sicher, dass es dazu schon Threads gab, aber ich habe nichts finden den können.
Könnt ihr mir helfen? Oder zumindest nochmal sagen, wo ich evtl. was dazu finde?
Schon mal vielen Dank und bis später