Rückerstattung Ratenzahlung bei PKH
Verfasst: 17.05.2018, 10:11
Hallo
Ich bin seit über einem Monat dabei ein bis zweimal in der Woche das Gericht anzurufen aber da will mir keiner eine Auskunft geben.
Nun die Frage an euch:
In einer zivilrechtlichen Angelegenheit wurden unsere Mandanten verklagt und haben in der ersten und zweiten Instanz PKH erhalten
Mandant 1 (1. Instanz) - 204,00 € (einmalige Zahlung)
Mandant 2 (1. Instanz) - 0,00 €
Mandant 1 (2. Instanz) - 209,00 € (ab dem 01.03.2017 bis 01.03.2018)
Mandant 2 (2. Instanz) - 56,00 € (ab dem 01.03.2017 bis 01.03.2018)
Unsere Mandanten haben beide Instanzen gewonnen.
Müssten wir nicht die gesamten Zahlungen vollständig zurückerhalten?
Wir haben leider nicht mal die Hälfte zurückerstattet bekommen, obwohl die Gegenseite die vollen Kosten tragen muss.
Oder bekommen wir - wegen der PKH mit Ratenzahlung - einfach nicht so viel zurück?
Ich bin seit über einem Monat dabei ein bis zweimal in der Woche das Gericht anzurufen aber da will mir keiner eine Auskunft geben.
Nun die Frage an euch:
In einer zivilrechtlichen Angelegenheit wurden unsere Mandanten verklagt und haben in der ersten und zweiten Instanz PKH erhalten
Mandant 1 (1. Instanz) - 204,00 € (einmalige Zahlung)
Mandant 2 (1. Instanz) - 0,00 €
Mandant 1 (2. Instanz) - 209,00 € (ab dem 01.03.2017 bis 01.03.2018)
Mandant 2 (2. Instanz) - 56,00 € (ab dem 01.03.2017 bis 01.03.2018)
Unsere Mandanten haben beide Instanzen gewonnen.
Müssten wir nicht die gesamten Zahlungen vollständig zurückerhalten?
Wir haben leider nicht mal die Hälfte zurückerstattet bekommen, obwohl die Gegenseite die vollen Kosten tragen muss.
Oder bekommen wir - wegen der PKH mit Ratenzahlung - einfach nicht so viel zurück?