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Rechtsnachfolge / Titelumschreibung

Verfasst: 09.05.2018, 15:25
von Hühnerhaufen
Heute ist der Tag meiner Fragen ....

Uns liegen zwei vollstreckbare Auszüge aus der Insolvenztabelle vor. Dem Schulnder ist zwischenzeitlich die Restschuldbefreiung versagt worden, so dass wir nun vollstrecken wollen. Unser Mandant ist allerdings zwischenzeitich verstorben, uns liegt aber eine not. Abtretungsvereinbarung vor, so dass wir für unserem jetzigen Mandanten die Titelumschreibung (Rechtsnachfolge) beantragen wollen. Ich würde dies ja beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen, unsere Anwältin meinte aber evtl. beim Insolenzverwalter. Das kann ich mir jetzt gar nicht vorstellen. Liege ich da richtig?

Gruß
Hühnerhaufen

Re: Rechtsnachfolge / Titelumschreibung

Verfasst: 11.05.2018, 10:12
von mücki
Grundsätzlich ist immer das Gericht zuständig, dass den Titel "geschaffen" hat, vorliegend also das Insolvenzgericht. Eine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters läge nur dann vor, wenn die Rechtsnachfolge bereits während des laufenden Verfahrens angezeigt wurde. Dann ist es allerdings auch keine Titelumschreibung sondern eine Änderung des Gläubigers.
Bitte darauf achten, dass Ihr die Zustellung vornehmen müsst.

Re: Rechtsnachfolge / Titelumschreibung

Verfasst: 11.05.2018, 11:07
von Riverside
Ich sehe die Zuständigkeit auch beim Insolvenzgericht. Die Tabellenblätter als solches fertigt ja auch der Rechtspfleger aus, müsste also bei einer Rechtsnachfolge auch so sein.