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Freistellung von Anwaltskosten

Verfasst: 13.03.2018, 12:21
von BlackWoman
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal kurz eure Hilfe:
Ich habe gerade ein Urteil vorliegen, aus dem ich nun die ZV betreiben soll. In diesem heißt es:
"1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 1.540,00 nebst Zinsen ... zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen RA-Gebühren der RAe ... in Höhe von EUR 178,50 freizustellen."
Wir vertreten die Klägerin.
Was heißt das jetzt für mich bzgl. der Geltendmachung der RA-Kosten? Kann ich diese dann nicht in der ZV einfordern? :kopfkratz

LG

Re: Freistellung von Anwaltskosten

Verfasst: 13.03.2018, 12:24
von Pitt

Re: Freistellung von Anwaltskosten

Verfasst: 13.03.2018, 12:27
von Adora Belle
Nein. Das ist viel komplizierter. Viel Spass bei der Lektüre. Am besten sagst Du den Chefs, dass sie solche Anträge in Zukunft nicht mehr stellen sollen.

Re: Freistellung von Anwaltskosten

Verfasst: 07.02.2019, 15:31
von Soenny
Ich hänge mich hier mal mit dran, habe jetzt auch ein Urteil mit Freistellung der RA-Kosten.

Verstehe ich das richtig:

ich fordere den SC auf zu zahlen, tut er das nicht, stelle ich Antrag nach 887 Abs. 1 ZPO und kann dann, sofern der Beschluß die Klausel hat zustellen und vollstrecken?

Re: Freistellung von Anwaltskosten

Verfasst: 07.02.2019, 15:52
von Adora Belle
Ich hatte es so verstanden, dass der Beschluss von Amts wegen zugestellt wird. Kann mich nicht mehr erinnern, hab das nur damals dieses einzige mal gemacht. Aber ansonsten - ja, genau so.

Re: Freistellung von Anwaltskosten

Verfasst: 07.02.2019, 16:48
von Soenny
Ok, Danke Adora, dann versuche ich das mal ;)