Keine Verfahrenskostenhilfe im Adoptionsverfahren?
Verfasst: 12.03.2018, 10:24
Hallo zusammen,
wir haben ein Adoptionsverfahren vor dem Amtsgericht, in welchem wir für unsere Mandantschaft VKH beantragt haben. Nun haben wir nach einem halben Jahr die Antwort bekommen, dass VKH nicht gewährt wird, da im Adoptionsverfahren keine Gerichtskosten erhoben werden und die anwaltliche Tätigkeit nicht vorgeschrieben und entbehrlich ist, da aufgrund der Adoptionsvermittlungsstelle ohnehin die Rechte und Pflichten der Annehmenden berücksichtigt werden.
Ich habe mal im Internet geschaut, aber keine eindeutigen Ergebnisse bekommen. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Kann man da mit besonders großem Umfang oder Schwierigkeit argumentieren? Wisst ihr sonst noch eine Lösung?
Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße
wir haben ein Adoptionsverfahren vor dem Amtsgericht, in welchem wir für unsere Mandantschaft VKH beantragt haben. Nun haben wir nach einem halben Jahr die Antwort bekommen, dass VKH nicht gewährt wird, da im Adoptionsverfahren keine Gerichtskosten erhoben werden und die anwaltliche Tätigkeit nicht vorgeschrieben und entbehrlich ist, da aufgrund der Adoptionsvermittlungsstelle ohnehin die Rechte und Pflichten der Annehmenden berücksichtigt werden.
Ich habe mal im Internet geschaut, aber keine eindeutigen Ergebnisse bekommen. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Kann man da mit besonders großem Umfang oder Schwierigkeit argumentieren? Wisst ihr sonst noch eine Lösung?
Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße