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Keine Verfahrenskostenhilfe im Adoptionsverfahren?

Verfasst: 12.03.2018, 10:24
von ninjafan
Hallo zusammen,

wir haben ein Adoptionsverfahren vor dem Amtsgericht, in welchem wir für unsere Mandantschaft VKH beantragt haben. Nun haben wir nach einem halben Jahr die Antwort bekommen, dass VKH nicht gewährt wird, da im Adoptionsverfahren keine Gerichtskosten erhoben werden und die anwaltliche Tätigkeit nicht vorgeschrieben und entbehrlich ist, da aufgrund der Adoptionsvermittlungsstelle ohnehin die Rechte und Pflichten der Annehmenden berücksichtigt werden.

Ich habe mal im Internet geschaut, aber keine eindeutigen Ergebnisse bekommen. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Kann man da mit besonders großem Umfang oder Schwierigkeit argumentieren? Wisst ihr sonst noch eine Lösung?

Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüße

Re: Keine Verfahrenskostenhilfe im Adoptionsverfahren?

Verfasst: 12.03.2018, 11:44
von Adora Belle
Ich wüsste nicht, an welcher Stelle da eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist.

Re: Keine Verfahrenskostenhilfe im Adoptionsverfahren?

Verfasst: 12.03.2018, 13:52
von DKB
Allerdings ist auch die Mitteilung, dass keine Gerichtskosten anfallen, so nicht richtig. Das Adoptionsverfahren betreffend Minderjährige ist nur gebührenfrei, nicht kostenfrei, es werden daher anfallende Auslagen ( idR. Zustellungsauslagen ) erhoben.

Re: Keine Verfahrenskostenhilfe im Adoptionsverfahren?

Verfasst: 13.03.2018, 10:32
von ninjafan
Also gibt es da scheinbar wirklich keine Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe... Schade, aber wieder etwas gelernt. Danke für eure Hilfe!