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Abschlussschreiben nach eV

Verfasst: 23.02.2018, 11:53
von Nala
Hallo,
hat jemand zufällig ein Muster für das Abschlussschreiben, dass dem Gegner nach Zustellung der einstweiligen Verfügung geschickt wird?

Danke
Nala

Re: Abschlussschreiben nach eV

Verfasst: 23.02.2018, 12:40
von Sunshine_1983
Das schreiben wir:

"aufgrund der oben genannten einstweiligen Verfügung sind Sie einstweilen zur Unterlassung verpflichtet. Die einstweilige Verfügung gewährt jedoch nur vorläufigen Rechtsschutz. Unser Mandant hat daher ein berechtigtes Interesse an einer endgültigen Regelung der Angelegenheit. Dies ist entweder durch ein weiteres, kostenintensives Hauptsacheverfahren vor Gericht oder durch die Abgabe einer Abschlusserklärung möglich. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, durch Abgabe der beigefügten oder einer vergleichbaren Abschlusserklärung bis spätestens zum

XX.XX.XXXX

eine Hauptsacheklage zu vermeiden (Posteingang in unserem Büro).

Sollten Sie die verlangte Abschlusserklärung bis zu dem genannten Datum nicht abgegeben haben, werden wir unserem Mandanten nahe legen, erneut gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen."