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Sozietät Unterschrift bei Abwesenheit
Verfasst: 15.02.2018, 10:19
von percy88
Guten Morgen zusammen,
ich denke, dass diese Frage schon x-Mal gestellt wurde, aber jetzt zweifel ich an mir selbst.
Mein direkter Chef ist krank, hat aber noch Diktate gefertigt. Die habe ich jetzt geschrieben mit folgender Unterschriftszeile:
Mit freundlichen Grüßen
pro abs. RA Müller (der, der krank ist)
RA Meier
(der, der unterschreiben soll)
Jetzt sagt mir der Meier, das wäre falsch
Es müsste andersherum lauten:
Mit freundlichen Grüßen
RA Müller (immer noch krank
pro abs. RA Meier (der, der sich weigert
Wat denn nu
ich habe das jahrelang so gehandhabt und es wurde noch nieeee moniert
Muss ich mich jetzt schämen und in die Ecke stellen???
LG und einen stressfreien Tag!!!
Re: Sozietät Unterschrift bei Abwesenheit
Verfasst: 15.02.2018, 10:37
von ZVler
Wir haben das so ähnlich gehandhabt. Den Name des Unterzeichner (der auch wirklich unterschreibt) und dann untendrunter : i.V. für den krankheitsbedingt abwesenden RA XY
So machen wir das jedenfalls...
Re: Sozietät Unterschrift bei Abwesenheit
Verfasst: 15.02.2018, 10:38
von Anahid
pro abs. (pro absente) bedeutet: für den abwesenden
Entsprechend ist es (wenn Kanzleien damit arbeiten) die Regel, dass es so, wie Du es vorbereitet hast ausgeführt wird:
Mit freundlichen Grüßen
pro abs. RA Müller
RA Meier
Ich kenne das aus diversen Kanzleien so, praktiziere das auch heute noch so und es gibt auch einige andere Kanzleien (wie man aus der Forensuche aus bereits bestehenden Threads zu diesem Thema ersehen kann), die genau so unterschreiben. Die von Deinem RA Meier vorgeschlagene Ausführung wäre mir absolut neu.
ZVler hat geschrieben:Wir haben das so ähnlich gehandhabt. Den Name des Unterzeichner (der auch wirklich unterschreibt) und dann untendrunter : i.V. für den krankheitsbedingt abwesenden RA XY
So machen wir das jedenfalls...
Mit dieser Formulierung wäre ich zumindest bei Rechtsmittelschriften vorsichtig. Denn durch i.A. oder i.V. wird nicht klargestellt, dass der Unterzeichnende sich den Inhalt des Schriftsatzes zu eigen macht. Wenn Du da an den richtigen Richter gerätst, haut der Dir Dein Rechtsmittel wegen fehlerhafter Einlegung um die Ohren (u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2009, I-4 U 143/08).
Re: Sozietät Unterschrift bei Abwesenheit
Verfasst: 15.02.2018, 10:43
von Schreibblitz
Anahid hat geschrieben:pro abs. (pro absente) bedeutet: für den abwesenden
Entsprechend ist es (wenn Kanzleien damit arbeiten) die Regel, dass es so, wie Du es vorbereitet hast ausgeführt wird:
Mit freundlichen Grüßen
pro abs. RA Müller
RA Meier
Ich kenne das aus diversen Kanzleien so, praktiziere das auch heute noch so und es gibt auch einige andere Kanzleien (wie man aus der Forensuche aus bereits bestehenden Threads zu diesem Thema ersehen kann), die genau so unterschreiben. Die von Deinem RA Meier vorgeschlagene Ausführung wäre mir absolut neu.
100 % Zustimmung meinerseits.
Re: Sozietät Unterschrift bei Abwesenheit
Verfasst: 15.02.2018, 11:34
von ZVler
ZVler hat geschrieben:Wir haben das so ähnlich gehandhabt. Den Name des Unterzeichner (der auch wirklich unterschreibt) und dann untendrunter : i.V. für den krankheitsbedingt abwesenden RA XY
So machen wir das jedenfalls...
Mit dieser Formulierung wäre ich zumindest bei Rechtsmittelschriften vorsichtig. Denn durch i.A. oder i.V. wird nicht klargestellt, dass der Unterzeichnende sich den Inhalt des Schriftsatzes zu eigen macht. Wenn Du da an den richtigen Richter gerätst, haut der Dir Dein Rechtsmittel wegen fehlerhafter Einlegung um die Ohren (u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2009, I-4 U 143/08).[/quote]
Oh
das geb ich mal weiter. Danke für den Tipp.. Bis jetzt ist es zum Glück immer gut gegangen..
Re: Sozietät Unterschrift bei Abwesenheit
Verfasst: 15.02.2018, 12:53
von percy88