Das klingt danach, dass das Klageverfahren nur einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zum Gegenstand hatte. Stimmt das?
Oder habt ihr Klage gegen einen Widerspruchsbescheid auch mit erhoben?
Kostenerstattung Sozialrecht
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Dann ist für das Klageverfahren die Verfahrensgebühr 3102 entstanden. Ich würde auf die PKH-Entscheidung warten und dann über die PKH mit der Staatskasse abrechnen.
In dem Widerspruchsverfahren braucht ihr noch eine Entscheidung von der Krankenkasse (ich gehe davon aus, dass ihr dorthin das Widerspruchsschreiben gerichtet habt), damit ihr die Geschäftsgebühr abrechnen könnt.
In dem Widerspruchsverfahren braucht ihr noch eine Entscheidung von der Krankenkasse (ich gehe davon aus, dass ihr dorthin das Widerspruchsschreiben gerichtet habt), damit ihr die Geschäftsgebühr abrechnen könnt.