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RA Kostenrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 15.01.2018, 16:44
von Lori79
Hallo Ihr Lieben,
folgendes würde ich gerne wissen: Unser Mandant hat das Insovenzverfahren eingeleitet.Das Insolvenzverf. wurde auch schon (okt. 2017) eröffnet. Wir haben eine Akte, die noch nicht abgerechnet wurde. Forderung können bis zum bis zum 19.01.18 angemeldet werden. Kann ich jetzt noch Rechnung auf ihn ausstellen und diese dann anmelden?
Danke euch

Re: RA Kostenrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 15.01.2018, 17:33
von Anahid
Ja kannst Du, wenn die Gebühren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Re: RA Kostenrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 17.01.2018, 09:35
von Lori79
Ok. Danke. Muss aber wahrscheinlich die Rechnung auch an den Mandanten schicken oder? Nur die Forderung anmelden reicht wahrscheinlich nicht aus ?
DAnke

Re: RA Kostenrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 17.01.2018, 10:28
von Anahid
Selbstverständlich bekommt der Mandant eine Rechnung. Für den Ausgleich der Gebühren haftet immer der Mandant.