Zustellung
Verfasst: 06.12.2017, 11:59
Hallo Ihr Lieben,
ich habe vom Gericht eine Mitteilung bekommen, dass die Ladung zur Beweisaufnahme an die Beklagte (wir vertreten Kläger) nicht zugestellt werden konnte.
Die Beklagte wird anwaltlich vertreten.
Müssen wir uns überhaupt darum kümmern? Vielmehr müsste doch die Ladung an Beklagtenvertreter zugestellt werden, und der die ladungsfähige Anschrift mitteilen und nicht wir oder?
ich habe vom Gericht eine Mitteilung bekommen, dass die Ladung zur Beweisaufnahme an die Beklagte (wir vertreten Kläger) nicht zugestellt werden konnte.
Die Beklagte wird anwaltlich vertreten.
Müssen wir uns überhaupt darum kümmern? Vielmehr müsste doch die Ladung an Beklagtenvertreter zugestellt werden, und der die ladungsfähige Anschrift mitteilen und nicht wir oder?