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Zustellung

Verfasst: 06.12.2017, 11:59
von grete
Hallo Ihr Lieben,

ich habe vom Gericht eine Mitteilung bekommen, dass die Ladung zur Beweisaufnahme an die Beklagte (wir vertreten Kläger) nicht zugestellt werden konnte.
Die Beklagte wird anwaltlich vertreten.
Müssen wir uns überhaupt darum kümmern? Vielmehr müsste doch die Ladung an Beklagtenvertreter zugestellt werden, und der die ladungsfähige Anschrift mitteilen und nicht wir oder?

:thx

Re: Zustellung

Verfasst: 06.12.2017, 12:03
von AliceImWunderland
Wenn die Beklagte anwaltlich vertreten ist, müsste diese Mitteilung eigentlich an ihre Vertreter gegangen sein. :kopfkratz Vielleicht ist sie versehentlich bei euch gelandet. Wäre nicht das erste Mal, dass das Gericht Post an die falsche Partei schickt. Wir haben schon einige Male unsere eigenen Schriftsätze zur Stellungnahme übersandt bekommen. :lol:
Vielleicht mal beim Gericht anrufen?

Re: Zustellung

Verfasst: 06.12.2017, 14:43
von grete
Mache ich morgen mal!

Re: Zustellung

Verfasst: 06.12.2017, 15:24
von mrsgoalkeeper
Wurde das persönliche Erscheinen angeordnet? Dann kriegt die Partei ja i.d.R. eine eigene Ladung

Re: Zustellung

Verfasst: 07.12.2017, 10:19
von AliceImWunderland
mrsgoalkeeper hat geschrieben:Wurde das persönliche Erscheinen angeordnet? Dann kriegt die Partei ja i.d.R. eine eigene Ladung
Selbst wenn, müsste doch der Vertreter derjenigen die Mitteilung bekommen, dass die Ladung nicht zugestellt werden kann und nicht die Gegenpartei, oder?