Seite 1 von 1

Einleitung OWi-Verfahren wg. Verstoß gg. Meldegesetz

Verfasst: 14.11.2017, 11:46
von paulafr92
Hallo,

wir haben einen Mdt. der eine offene Rechnung nicht begleicht. Das Problem ist, dass wir, nach mehreren EMA-Anfragen, da plötzlich alle Briefe zurück kamen, eine neue Anschrift erhalten haben. Zu vor war er unbekannt verzogen und hatte sich wohl längere Zeit nicht neu gemeldet. Nun hatten wir, wie gesagt, diese neue Anschrift. Der MB konnte zugestellt werden, der VB plötzlich nicht mehr. Da wir vorher ewig versucht haben eine Anschrift zu erhalten, hatten wir es schon mal mit einer OWi-Anzeige versucht, doch damals sagte man uns, dass zunächst eine neue Anschrift benötigt werde. Als wir dann eine hatten, sah das Einwohnermeldeamt keine Veranlassung mehr ein OWi-Verfahren einzuleiten. Jetzt kann, wie gesagt der VB nicht mehr zugestellt werden und mein Chef möchte es erneut mit einer Anzeige versuchen. Ich habe jedoch das Gefühl, dass es wieder ins Leere laufen wird. Was kann man tun? Kann man was tun? Unter welchen Vorraussetzungen kann mein eine OWi-Verfahren einleiten?

Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich schildern und kann mir jemand hilfen.

Vielen Dank im Voraus!! :thx

Re: Einleitung OWi-Verfahren wg. Verstoß gg. Meldegesetz

Verfasst: 14.11.2017, 12:04
von AliceImWunderland
Wenn der MB zugestellt werden konnte, kannst du den VB öffentlich zustellen lassen. § 699 Abs. 4 S. 3 ZPO.

Re: Einleitung OWi-Verfahren wg. Verstoß gg. Meldegesetz

Verfasst: 14.11.2017, 12:28
von paulafr92
Müsste ich dafür nicht vorher noch wieder alles versucht haben, um den Schuldner zu erwischen (EMA-Anfrage )?

Re: Einleitung OWi-Verfahren wg. Verstoß gg. Meldegesetz

Verfasst: 16.11.2017, 18:40
von Memnoch
Hast Du ´mal beim Mahngericht nachgefragt, warum nicht zugestellt werden konnte?
Manchmal scheitert das schon an einem fehlenden Briefkastenschild (heute erst gehabt); dazu finde ich aus Erfahrung manche privaten Zustelldienste auch nicht als ganz so helle.

Sollte der Mensch dort noch wohnen, könntest Du auch beantragen, den VB durch einen Justizwachtmeister zustellen zu lassen.
Wobei: War da nicht noch die Wahlmöglichkeit im Antrag, den VB selbst durch GV zustellen lassen zu können?

Ansonsten bemühe ich bei derartigen Fragen auch gerne ´mal Suchmaschinen unter Angabe der genauen Adresse ohne Namen. Auch Schuldner verbreiten ihre Daten zuweilen gerne im Netz. Könntest auch probieren, den (alten) Vermieter oder Nachbarn anzurufen, wenn Vorbeifahren zu weit ist.